Die erste Runde im Erbstreit um die Eigentumswohnung von Elsa Schmid (†94) im Zentrum von St. Moritz GR ist entschieden, das Urteil liegt vor: Der Hausarzt gewinnt vor Gericht! Er darf die Wohnung seiner ehemaligen Patientin behalten.
Die Dame ist vor zwei Jahren im Alter von 94 Jahren gestorben. Anstatt ihres Neffen Reto Schmid (61) bedachte sie im Testament ihren Hausarzt Carlo G.*. Der Neffe klagte den Mediziner daraufhin ein.
Reto Schmid schmerzt die Niederlage: «Das ist bitter. Und mühsam, weil die juristische Geschichte weitergeht.» Er will das Urteil weiterziehen. «Wenn der Fall ausserhalb des Engadins beurteilt wird, habe ich sicher bessere Chancen», meint er. Die Kosten sind allerdings nicht unerheblich. «Ich weiss, dass es ins Auge gehen könnte – aber dieses Risiko gehe ich ein», so Schmid.
Der Anwalt des Hausarztes hat hingegen Grund zur Freude. Er sagt: «Mein Mandant freut sich über das Urteil. Das Gericht hat Gerechtigkeit gesprochen. Wir warten nun, was die Gegenpartei tut.»
*Name geändert