Erbstreit in St. Moritz
Neffe verliert gegen Hausarzt

Eine betagte Dame (†94) vererbte ihrem Hausarzt eine Wohnung in St. Moritz – wobei ihr Bruder und ihr Neffe leer ausgingen. Die Verwandten zogen vor Gericht: Doch nun hat sich die erste Instanz auf die Seite des Hausarztes gestellt.
Publiziert: 26.08.2019 um 23:29 Uhr
1/7
In diesem Appartement-Haus links – mitten im Zentrum von St. Moritz – befindet sich die umstrittene Eigentumswohnung – mit Blick aufs Panorama und auf den See.
Foto: Giancarlo Cattaneo
Céline Trachsel
Céline TrachselReporterin

Die erste Runde im Erbstreit um die Eigentumswohnung von Elsa Schmid (†94) im Zentrum von St. Moritz GR ist entschieden, das Urteil liegt vor: Der Hausarzt gewinnt vor Gericht! Er darf die Wohnung seiner ehemaligen Patientin behalten.

Die Dame ist vor zwei Jahren im Alter von 94 Jahren gestorben. Anstatt ihres Neffen Reto Schmid (61) bedachte sie im Testament ihren Hausarzt Carlo G.*. Der Neffe klagte den Mediziner daraufhin ein.

Reto Schmid schmerzt die Niederlage: «Das ist bitter. Und mühsam, weil die juristische Geschichte weitergeht.» Er will das Urteil weiterziehen. «Wenn der Fall ausserhalb des Engadins beurteilt wird, habe ich sicher bessere Chancen», meint er. Die Kosten sind allerdings nicht unerheblich. «Ich weiss, dass es ins Auge gehen könnte – aber dieses Risiko gehe ich ein», so Schmid.

Der Anwalt des Hausarztes hat hingegen Grund zur Freude. Er sagt: «Mein Mandant freut sich über das Urteil. Das Gericht hat Gerechtigkeit gesprochen. Wir warten nun, was die Gegenpartei tut.»

*Name geändert

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?