Zur steuerlichen Entlastung von Erwerbstätigen soll zudem die Freigrenze beim kantonalen Einkommenssteuersatz erhöht werden. Das teilte die Exekutive am Donnerstag mit.
Vorgesehen sind die Entlastungen im Regierungsentwurf der Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes. Die Revision geht auf einen Auftrag aus dem Grossen Rat von 2022 zurück.
Um Graubünden als attraktiven Kanton für Familien und Zweiverdiener-Ehepaare zu positionieren, beantragt die Regierung dem Grossen Rat eine Erhöhung des maximalen Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten von 10'000 Franken auf neu 25'000 Franken.
Der Zweiverdiener-Abzug soll zudem von 500 Franken auf 2000 Franken steigen und Kinderabzüge werden substanziell erhöht. Weiter ist eine Erhöhung der Freigrenze beim kantonalen Einkommenssteuersatz um 500 Franken auf neu 16 000 Franken vorgesehen.