Behörden entrissen ihr die Tochter
Fehlerhafte Gutachten: Kesb-Psychologe zahlt Mutter 80’000 Euro

Mit Gewalt trennten Beamte eine Zehnjährige von ihrer Mutter – legitimiert durch einen Gutachter, der das Kind nicht einmal angehört hatte. Nun zahlt der umstrittene Psychologe Schadenersatz. Schweizer Behörden vertrauen ihm trotzdem weiter.
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Der umstrittene Kesb-Gutachter Daniel Gutschner hatte empfohlen, das Kind gewaltsam von seiner Mutter zu trennen.
Foto: Web

Darum gehts

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Lukas LippertRedaktor

Acht Polizisten – wegen Corona mit Schutzmasken vermummt – drängen im April 2020 in die Wohnung von Karin M. Unten vor dem Haus wartet der Vater im Wagen.

Oben bricht Panik aus. Das zehnjährige Mädchen flieht auf den Balkon und schreit um Hilfe. Die Beamten packen das Kind, sperren es gemeinsam mit der Mutter ins Kinderzimmer.

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Der umstrittene Kesb-Gutachter Daniel Gutschner hatte empfohlen, das Kind gewaltsam von ihrer Mutter zu trennen.
Foto: Web

Dann zögern die Polizisten. Was nun? Auch die Richterin zögert. Sie ruft ihren Experten an: Daniel Gutschner.

Das Kind wehrte sich mit Händen und Füssen

Der Gutachter empfiehlt: die Aktion «durchziehen», selbst wenn das Kind weine und dies ein «tragisches Erlebnis» bedeute.

Also greifen die Beamten zu. Sie werfen Karin M. zu Boden, drücken ihr Gesicht auf das Parkett, fixieren die Arme. Zu viert packen sie das Kind an Händen und Füssen. Die Zehnjährige tritt um sich, schreit, wehrt sich mit den Zähnen. «Die beisst ja!», ruft einer der Beamten. Dann tragen sie das Mädchen hinunter zum Auto des Vaters.

Die Szene lässt sich aus Gerichtsakten nachzeichnen, die SonntagsBlick vorliegen. Karin M. verklagte Gutachter Gutschner später auf Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie auf Übernahme der Anwalts-, Gerichts- und Therapiekosten.

«Dieser Tag hat mir den Boden unter den Füssen weggezogen», erinnert sich Karin M., wie wir sie hier nennen. Gutschner behauptete danach, ohne mit der Tochter zu sprechen, das Kind habe sich beim Vater sofort entspannt und eingelebt. Der Mutter verordnete er für vier bis sechs Wochen eine Kontaktsperre. Danach sollten lediglich begleitete Besuche stattfinden.

«Das Gutachten war eine Frechheit»

Erst das Gutachten eines anderen Experten stellte später das fest, was bis heute Gültigkeit hat: Karin M. ist voll erziehungsfähig, und das Kind möchte bei ihr leben. Zum Vater bricht die Tochter später jeden Kontakt ab.

«Die Arbeit von Gutschner war eine Frechheit, ein Hohn», sagt Karin M. «Dass er damit durchkam, konnte ich nicht auf mir sitzen lassen.»

Gutachter im Familienrecht gelten eigentlich als unantastbar. Ihre Worte wiegen wie Urteile, da sich Gerichte darauf verlassen. Trotz dieser Macht bleiben Fehler gewöhnlich ohne Folgen.

Doch in Österreich, wo Karin M. lebt, urteilte das Oberlandesgericht Innsbruck, dass Gutachter dennoch persönlich haften, wenn die Empfehlungen sachlich unrichtig sind. Laut angefragten Juristen und Fachstellen ist in der Schweiz kein vergleichbarer Fall bekannt.

Gemeinsam mit dem österreichischen Frauenrechtsschutz, der die Prozessfinanzierung sicherstellte, klagte Karin M. also gegen Gutschner. Seine Gutachten hätten die gewaltsame Trennung von ihrer Tochter und jahrelange Rechtsstreitigkeiten verursacht.

Eine Obergutachterin gab den Vorwürfen von Karin M. recht. Ihr Verdikt: «Gravierende methodische Mängel». Keine von Gutschners Stellungnahmen genügte wissenschaftlichen Kriterien. Gewalt gegen ein Kind lasse sich fachlich nicht rechtfertigen – zumal er die Mutter oder die Tochter nie nachbefragt und seine Empfehlungen auf alte Informationen gestützt habe. Auch die vierwöchige Kontaktsperre wertete die Obergutachterin als Fehler.

Gutschners Argumente verfingen nicht

Gutschners Begründung, die Mutter habe die Vater-Kind-Beziehung untergraben und sei für die Eskalation verantwortlich, zog nicht. Genauso wenig sein Argument, der Widerstand der Tochter sei die Folge mütterlicher Manipulation.

Vor dem Landesgericht Feldkirch (A) endete das Verfahren im Mai mit einem Vergleich, wie eine gemeinsame Recherche von SonntagsBlick und vom österreichischen Investigativ-Podcast «Dunkelkammer» zeigt. Gutschner zahlte Karin M. und ihrer Anwältin rund 80’000 Euro.

Doch was hat das alles mit der Schweiz zu tun?

Gutschner gilt auch hierzulande als beliebter Gutachter bei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb). Er betreibt Standorte in Bern und Altstätten SG.

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Dies, obwohl ihm Betroffene bereits vor einigen Jahren in verschiedenen Schweizer Medien vorwarfen, er verfasse Gefälligkeitsgutachten nach den Wünschen der Behörden, fertige Begutachtungen im Eiltempo ab und reagiere im persönlichen Kontakt unwirsch. Sein seriös klingendes «Institut für Forensik, Rechtspsychologie und Beratung» taufte er danach in «Fachpraxis» um – wohl aus rechtlichen Gründen.

Oder weil auch seine fachliche Eignung in Zweifel gezogen wurde: Es ist bis heute unklar, ob Gutschner überhaupt ein Psychologiestudium abgeschlossen hat.

Ende der Neunzigerjahre belegte er in Innsbruck die Fächer Pädagogik und Psychologie, verfasste seine Diplomarbeit aber ausschliesslich in Pädagogik. Den Abschluss liess er sich nach damaliger Rechtslage jedoch für beide Fächer anrechnen. An seiner späteren Dissertation an der Universität Basel wies der Plagiatsprüfer Stefan Weber 45 kopierte Passagen nach. Die Universität stellte das Verfahren 2025 dennoch ein: Nach 20 Jahren sei ein Titelentzug «unverhältnismässig», heisst es auf Anfrage. Der Kern der Arbeit sei durch die Plagiate nicht berührt.

Er arbeitet auch für Schweizer Behörden

Ungeachtet aller Kritik beauftragen ihn Schweizer Kesb-Stellen bis heute. Noch im Juni 2025 empfahl Gutschner der Kesb Graubünden die Fremdplatzierung von vier Kindern. Auch die Kesb Bern Seeland mandatierte ihn Ende 2023 und schrieb der betroffenen Mutter, Gutschner sei «fachlich geeignet» und verfüge «über das nötige Fachwissen».

Wie oft der umstrittene Psychologe Aufträge erhält, bleibt unklar. Die Präsidentin der Kesb Bern Seeland betont, betroffene Parteien könnten Einwände gegen die Eignung eines Gutachters vorbringen. Diese würden im Verfahren berücksichtigt. Der Bündner Leiter verweist darauf, dass Betroffene Entscheide von einer höheren Instanz prüfen lassen könnten. Weitere Auskünfte verweigert er mit Verweis auf laufende Massnahmen.

Umstrittener Psychologe weist Vorwürfe zurück

Gutschner teilt SonntagsBlick mit, die Einigung vor Gericht habe eine langjährige Auseinandersetzung «auf konstruktive Weise» beendet. Sie erlaube allen Parteien, den Blick nach vorne zu richten. Zu Verfahrensdetails äussere er sich aus Gründen der Schweigepflicht und des Persönlichkeitsschutzes nicht. Nur so viel: Die Entscheidung über Massnahmen liege ausschliesslich bei der zuständigen Behörde beziehungsweise beim Gericht.

Hochstrittige Kindesschutzverfahren zählten zu den anspruchsvollsten Aufgaben überhaupt, schreibt Gutschner weiter. Es gebe selten Lösungen, die für alle Beteiligten zufriedenstellend und ohne belastende Folgen sind. Er nehme «regelmässig fachlichen Austausch und Supervision in Anspruch».

Das Plagiatsgutachten bezeichnet Gutschner als «in weiten Teilen tendenziös, unausgewogen und methodisch unzureichend». Zudem sei die Universität Basel zum Schluss gekommen, dass die Mehrzahl der erhobenen Plagiatsvorwürfe nicht bestätigt werden könne.

Karin M. lebt heute wieder mit ihrer Tochter zusammen. Das Mädchen ist inzwischen 17 Jahre alt. Den Kontakt zum Vater hat sie abgebrochen, doch die Narben durch die Geschehnisse an jenem Apriltag bleiben.

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