Arbeitsgruppe eingesetzt
Jetzt will auch der Bund der Kesb an den Kragen

Der Kindes- und Erwachsenenschutz sorgt immer wieder für Ärger. Nun sieht auch der Bundesrat Handlungsbedarf.
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Die Kesb schreitet ein, wenn es in Familien zu schwierigen Situationen kommt. Etwa wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Foto: Getty Images

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Handlungsbedarf im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abklären soll. Dabei geht es vor allem darum, wie nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) einbezogen werden.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht ersten Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Klärungsbedarf in zwei Punkten festgestellt.

  • Wie kann sichergestellt werden, dass nahestehende Personen bei allen Entscheiden der Kesb einbezogen werden?
  • Wie soll das Vorgehen der Kesb bei Vorliegen einer Gefährdungsmeldung konkreter geregelt werden?

Gutachten sieht Optimierungsmöglichkeiten

Ein externer Gutachter ist zum Schluss gekommen, dass es in beiden Fragen Verbesserungsbedarf gibt. Insbesondere könnten die Möglichkeiten von Verwandten, sich zu Gunsten der Betroffenen auf dem Rechtsweg gegen behördliche Entscheide zu wehren, verbessert werden.

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BJ wird nun prüfen, wie im Hinblick auf eine allfällige Revision des Kindes- und Erwachsenschutzrechts weiter vorzugehen ist.

Antwort auf Anti-Kesb-Initiative

Bei entsprechendem Bedarf soll ein Vorentwurf für eine Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes erarbeitet und bis Ende 2019 in die Vernehmlassung geschickt werden.

Motivation dafür dürfte auch die Anti-Kesb-Initiative sein, die vor einem Jahr lanciert wurde (BLICK berichtete). Diese will, dass automatisch Familienangehörige zum Zug kommen, sofern diese das möchten und es der Betroffene nicht anders geregelt hat. Nur wenn gewichtige Gründe gegen die Familie sprechen, dürfte sich die Kesb noch einschalten. (sf)

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