Darum gehts
- Dalia (12) darf nicht zurück in die Primarschule in Oberdiessbach BE
- Nur fünf Prozent der Sonderschüler in Bern kehren in eine Regelschule zurück
- Seit Mai 2025 hat Dalia keinen regulären Unterricht, Eltern kämpfen für bessere Lösung
Als Dalia* Ende Mai 2025 aus der Primarschule in Oberdiessbach BE fliegt, ist sie elf Jahre alt. Die Situation mit ihr im Unterricht sei nicht mehr tragbar, meint die Schulleitung. Geplant ist, dass sie nach den Sommerferien in die Regelklasse zurückkehrt. Doch daraus wird nichts.
Die mittlerweile Zwölfjährige hat bis heute keinen Fuss mehr ins Schulhaus von Oberdiessbach gesetzt. Denn zwischen Eltern und Behörden entbrannte ein juristischer Streit. Die Gemeinde erstattete Strafanzeige wegen Verletzung der Schulpflicht und auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) wurde aktiv. Dalia geriet zwischen Schul-, Justiz- und Sozialbehörden: eine Klemme, aus der sie – wie es aussieht – nicht mehr herauskommt.
Alles begann mit einem Elterngespräch
Im Mai 2025 findet ein Elterngespräch statt. Kareen R.* und Raffaël W.* wissen: Ihre Tochter Dalia hat es in der Schule nicht leicht. Im Unterricht kommt sie mit, doch es fällt ihr schwer, sich zu konzentrieren. Mit sieben Jahren wurde bei Dalia ein leichter Fall der Aufmerksamkeitsstörung ADHS diagnostiziert, sie wird sonderpädagogisch begleitet. Sie hat Probleme mit Nähe und Distanz: Die Lehrerin komme ihr zu nah, klagt Dalia zu Hause.
Die Schule beschreibt in ihren Berichten ein Kind, das sich im sozialen Umgang schwertut, keine Freundinnen hat, sich impulsiv verhält und Schwierigkeiten damit hat, Aufträge zu akzeptieren. Das zeigen Papiere, die Blick vorliegen. Beim Elterngespräch einigen sich Schule und Eltern darauf, dass Dalia bis zu den Sommerferien ein ausserschulisches Sondersetting mit Eins-zu-eins-Betreuung besuchen soll, finanziert vom regionalen Sozialdienst. Als Ziel wird die Reintegration in die Primarschule vereinbart.
«Doch alles, was dann folgte, stand im Widerspruch dazu», sagt Raffaël W.
Während der Sommerferien wird Dalias Förderbedarf abgeklärt, eine niederschwellige Beratung soll stattfinden. Heraus kommt ein Verdikt: Eine Rückkehr in die Primarklasse sei unmöglich, urteilt die Erziehungsberatung. Dalia müsse in eine Sonderschule. Sie sei auf ein Förderungsniveau angewiesen, das die Möglichkeiten der Regelschule übersteige. Über eine allfällige Rückkehr könne frühstens im Sommer 2027 diskutiert werden. Gestützt auf diese Abklärung, verfügt der zuständige Schulinspektor den Wechsel in die Sonderschule.
Ein Schock für die Familie: «Nichts hat sich geändert, doch die mit der Schule vereinbarte Rückkehr soll plötzlich unmöglich sein?», fragt Kareen R. Die Eltern beauftragen einen Anwalt. Für sie geht es um dasselbe Ziel wie für die Gegenseite: das Kindeswohl. Nur: Sie verstehen darunter etwas grundlegend anderes.
One-Way-Ticket in die Sonderschule
Was das Kindeswohl in solchen Fällen bedeutet, ist in der Schweiz nicht abschliessend geklärt, weder politisch noch rechtlich. Und das, obwohl sich die Lage gerade zuspitzt wie selten zuvor.
Im März 2026 sorgte der Fall der zehnjährigen Emma* schweizweit für Aufsehen: Das Mädchen aus dem Aargau, das mit Zerebralparese im Rollstuhl sitzt, soll nach Auffassung der Behörden eine heilpädagogische Sonderschule besuchen. Die Eltern wehren sich durch alle Instanzen dagegen. Als sie vor dem Bundesgericht unterliegen, wenden sie sich an den Uno-Ausschuss für Kinderrechte in Genf.
Der ordnet an, dass Emma während des laufenden Verfahrens weiterhin die Regelklasse besuchen darf. Doch der Kanton Aargau weigert sich, der Verfügung Folge zu leisten. Bundesrat Beat Jans erklärt daraufhin, die Schweiz sei verpflichtet, solchen Anordnungen der Uno nachzukommen. Dennoch entscheidet der Kanton, das Mädchen in die Sonderschule zu schicken.
Nur fünf Prozent kehren an die Regelschule zurück
Der Fall Emma ist symptomatisch. Die Schweiz hat sich verpflichtet: Integration vor Separation. Seit 2011 gilt, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen so weit wie möglich in der Regelschule unterrichtet werden sollen. Die Sonderschule ist gesetzlich als letztes Mittel vorgesehen.
Die Realität sieht anders aus. Vor 40 Jahren besuchten 1,4 Prozent der Kinder eine Sonderschule. Heute sind es trotz Integrationsauftrag mehr als damals, nämlich 2 Prozent. Dabei zeigt die Forschung: Kinder mit herausforderndem Verhalten machen im inklusiven Unterricht gleich viele oder sogar mehr Fortschritte als in der Sonderschule – sie haben dann sogar bessere Berufsaussichten.
Romain Lanners, Direktor des Schweizer Zentrums für Heil- und Sonderpädagogik, lässt keinen Zweifel: «Wer einmal in der Sonderschule ist, läuft Gefahr, den Rest des Lebens am Rand der Gesellschaft zu verbringen.» Wer aus dem gesellschaftlichen Regelbetrieb ausscheidet, bleibt in der Regel weiterhin abseits. Der Kanton Bern, der darüber als einer von wenigen überhaupt eine Statistik führt, beziffert den Anteil von Kindern, die den Schritt zurück in die Regelschule schaffen, auf gerade einmal fünf Prozent. Bildungsanwältin Senta Cottinelli aus St. Gallen bringt es auf den Punkt: «Die Sonderschule ist in den allermeisten Fällen ein One-Way-Ticket.»
Laut Lanners ist das kein Zufall, sondern hat System. Die Regelschule ist öffentlich organisiert, die Sonderschule meist privat. Die öffentliche Schule habe wenig Interesse an der Rückkehr schwieriger Schülerinnen und Schüler, während Sonderschulen auf möglichst viele Kinder angewiesen seien, weil sie mit ihnen Geld verdienten. Die Konsequenz ist messbar: Die Quote separat unterrichteter Schüler hängt nicht nur vom tatsächlichen Förderbedarf der Kinder ab, sondern in hohem Masse von der Zahl verfügbarer Sonderschulplätze.
Politischer Gegenwind
Die inklusive Schule steht derzeit ohnehin massiv unter politischem Druck. Der ehemalige FDP-Parteipräsident Thierry Burkart erklärte diesen Versuch sogar für gescheitert; er fordert sein Ende. Die SVP doppelte in ihrem Bildungspapier nach: Der integrative Unterricht müsse abgeschafft werden. In den kantonalen Parlamenten wurden bereits Dutzende Vorstösse zu diesem Thema eingereicht.
Die Argumentation der Gegner des integrativen Unterrichts klingt pragmatisch: überlastete Lehrpersonen, überforderte Klassen, sinkende Schulleistungen. Bildungsforscher indes widersprechen dem: Nicht das Modell sei gescheitert, sondern dessen Umsetzung – weil die Ressourcen fehlen. Lanners schränkt ein, es mangele nicht grundsätzlich an Mitteln. Statt dort eingesetzt zu werden, wo die Kinder sind, seien die Gelder in den Sonderschulen gebunden. Schlussfolgerung des Direktors des Schweizer Zentrums für Heil- und Sonderpädagogik: «Eine Integration der Sonderschulklassen in die Regelschulen wäre zielführend.»
Bildungsanwältin Cottinelli bringt an dieser Stelle noch einen weiteren Gesichtspunkt ein: «Es gibt schwierige Eltern und schwierige Kinder, aber auch schwierige Schulen», sagt sie. Schulen und Lehrpersonen mit grösseren Ressourcen seien belastbarer, eine Separation erfolge da weniger rasch. Ob ein Kind vom System getragen wird, hänge demnach stark vom Wohnort ab.
Anzeige, Kesb und kein Ausweg
Zurück zu Dalia. Ihre Eltern lehnen die erste vorgeschlagene Sonderschule ab: Die habe einen Vorabbesuch der Eltern ohne die Tochter verweigert, zudem wäre Dalia dort in einer reinen Bubenklasse unterrichtet worden. Ende November 2025 stellt der regionale Sozialdienst die Finanzierung des Sondersettings ein. Begründung: Wenn sich die Eltern ausreichend bemüht hätten, wäre eine Anschlusslösung ab 1. Dezember möglich gewesen.
Zu diesem Zeitpunkt war allerdings bekannt, dass diese Sonderschule Dalia ohnehin erst im Januar 2026 hätte aufnehmen können. «Die Behörden haben damit das Recht des Mädchens auf Bildung verletzt», argumentiert Patrik Kneubühl, der Anwalt der Familie. Der Sozialdienst wollte auf Anfrage keine Stellung zu diesem Fall nehmen.
Nachdem die Eltern auch eine zweite Sonderschule abgelehnt hatten, folgte im April die Eskalation: Sie reichten Beschwerde gegen die Sonderschulzuweisung ein und erklärten ihre Bereitschaft, vor Gericht zu gehen. Die Schulkommission von Oberdiessbach kündigte ihrerseits an, Strafanzeige wegen Verletzung der Schulpflicht zu erstatten und eine Gefährdungsmeldung bei der Kesb zu machen.
«Wir kämpfen weiter»
Dabei wäre die Familie, wie sie betont, gern einen anderen Weg gegangen. Zwei Privatschulen habe sie angefragt, beide sagten ab, jeweils mit Verweis auf den laufenden Behördenstreit. Inzwischen haben die Eltern ein Homeschooling organisiert, mit einer Lehrerin und einer Heilpädagogin, bewilligt ist es nicht.
Der Kanton Bern stellt die Prüfung des betreffenden Antrags in drei bis sechs Monaten in Aussicht. Eine rasche Bearbeitung von dringenden Fällen sei nicht vorgesehen. Das Schulinspektorat will sich auf Anfrage nicht zum laufenden Verfahren äussern.
So besucht Dalia seit bald einem Jahr keinen regulären Schulunterricht mehr. Kareen R. und Raffaël W. denken nicht daran, aufzugeben. «Wir brauchen eine gute Lösung für unsere Tochter. So lange kämpfen wir weiter», sagt der Vater: «Das ist unsere Pflicht als Eltern.» Kareen R. nimmt das alles sichtlich mit. «Das ist unmenschlich», sagt die Mutter mit erstickter Stimme.
*Namen geändert