Darum gehts
- Am Flughafen Zürich kommt es zu langen Wartezeiten bei Passkontrollen.
- Neues EU-System erfasst biometrische Daten, sorgt für Verzögerungen bei Drittstaaten.
- 80 Minuten Wartezeit für Drittstaatenangehörige, Schweizer haben normale Wartezeiten.
Lange Warteschlangen und genervte Passagiere – am Mittwochvormittag zeigt die Aufnahme eines Blick-Lesers einen riesigen Andrang vor der Passkontrolle im Flughafen Zürich. Reisende mit Schweizer Pässen oder jenen von EU-/Efta-Staaten spazieren hingegen entspannt an der wartenden Menschenmenge vorbei. Was steckt dahinter?
Grund für das Chaos bei der Einreise ist ein neues Passkontrollsystem der EU. «Aktuell betragen die Wartezeiten bei der Passkontrolle bei der Einreise für Drittstaatenangehörige rund 80 Minuten», sagt die Mediensprecherin des Flughafens Zürich, Livia Caluori, auf Blick-Anfrage.
EU-Passkontrollsystem sorgt für Verzögerungen
Seit November ist am Flughafen Zürich das neue Entry/Exit-System (EES) im Einsatz. «Das System ist eine Vorgabe der Europäischen Union und ersetzt die Passstempelung für Drittstaatsangehörige», erklärt Caluori. Neu wird bei der Ersteinreise nun ein persönliches Dossier mit den Personalien, Reisedokumentdaten und biometrischen Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) erstellt.
Jede Ein- und Ausreise wird daher als separater Datensatz mit Zeit und Ort erfasst und dem Dossier zugeordnet. «Für Reisende aus Drittstaaten kann es dadurch zu längeren Warte- und Kontrollzeiten kommen», betont die Mediensprecherin. Für die Umsetzung des EES und die Grenzkontrolle ist die Kantonspolizei Zürich zuständig.
Für die schnellere Einreise dienen e-Gates
Gute Nachrichten gibt es hingegen für Reisende aus der Schweiz sowie aus EU-/Efta-Staaten. Für diese ändert sich am Grenzkontrollprozess nichts. «Die Wartezeiten in diesem Bereich bewegen sich derzeit im üblichen Rahmen», beruhigt Caluori.
Wer den Einreiseprozess beschleunigen wolle, könne bei Berechtigung auf e-Gates setzen. «Damit lässt sich die individuelle Wartezeit bei der Passkontrolle verkürzen. Berechtigt sind Schweizer Staatsangehörige sowie Bürgerinnen und Bürger der EU- und Efta-Staaten ab 18 Jahren bei der Ausreise und ab 12 Jahren bei der Einreise», erklärt die Mediensprecherin.