Darum gehts
- Richtlinien für die Entsorgung von Grillabfällen im öffentlichen Raum
- Illegale Entsorgung kann zu hohen Bussen führen
- Littering-Bussen variieren kantonal, in Zürich sind bis zu 50'000 Franken möglich
In der Sommerhitze den Herd oder Backofen anschmeissen, darauf haben viele keine Lust. Lieber setzt man sich am See oder am Waldrand bei einer Grillstelle zusammen und geniesst Gebräteltes vom Grill und ein kühles Getränk. Den Müll danach wieder mitzuschleppen, kommt für die wenigsten infrage. Müsste man unter Umständen aber, wie Moritz Heiser vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und Maria Colon vom ERZ (Energie und Recycling Zürich) erklären.
Darf ich Güsel nach dem Grillieren in öffentlichen Abfallkübeln entsorgen?
«Grundsätzlich ja. Aus ökologischen Gründen sollten Abfälle jedoch möglichst getrennt werden, damit die Materialien recycelt werden können», sagt Colon. Dass unterwegs anfallende Abfälle in den dafür vorgesehenen Sammelstellen wie Mülleimern im öffentlichen Raum entsorgt werden dürfen, bestätigt auch Heiser.
Darf ich den Abfall neben den Kübel stellen, wenn dieser schon voll ist?
«Sollte der Mülleimer voll sein, ist es angebracht, die Abfälle nach Hause zu nehmen oder eine Sammelstelle mit genügender Kapazität aufzusuchen. Wenn Abfälle neben einem überfüllten Mülleimer gelassen werden, ist es im Ermessen der für den Vollzug der Bussen zuständigen Behörde der Kantone und Gemeinden, ob dies geahndet wird», sagt der Mediensprecher des Bafu. In der Stadt Zürich zum Beispiel kann dies zu einer Busse in Höhe von 120 Franken führen. Die Polizei behandle diese Fälle mit «Verhältnismässigkeit».
Welche Busse droht bei illegaler Entsorgung?
Die für illegales Entsorgen vorgesehene Strafe ist im Gesetz verankert, wie Moritz Heiser klärt: «Das Umweltschutzgesetz sieht vor, dass mit einer Busse bis zu 20'000 Franken bestraft werden kann, wer vorsätzlich Vorschriften über Abfälle verletzt.»
Gilt der Zettel «Gratis» bei Sperrgut als Argument?
Grundsätzlich ist es erlaubt, Gegenstände gratis anzubieten. Will ihn aber niemand, ist es Sache der ursprünglichen Besitzerin oder des ursprünglichen Besitzers, sich um die korrekte Entsorgung zu kümmern.
Wird unterschieden zwischen Littering und vorsätzlicher Falschentsorgung?
«Unter Littering versteht man das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Kleinabfällen wie Verpflegungsverpackungen, Getränkebehältnissen, Zigaretten oder Taschentüchern im öffentlichen Raum», so Colon. Auch hier ist die Höhe der Busse kantonal geregelt.
Bei illegalen Abfalldeponien handelt es sich um grössere Abfallmengen – dazu gehören zum Beispiel Möbel oder Elektrogeräte, die im öffentlichen Raum deponiert werden. «In Zürich können Bussen für solche Vergehen bis zu 50'000 Franken betragen oder bei Gewinnsucht unbeschränkte Höhe.»