Darum gehts
- Marroniverkäufer darf keine Getränke verkaufen, Stadt beruft sich auf Abfallreglement
- Verkäufer fühlt sich ungerecht behandelt, Beschwerde wurde abgewiesen
- Baubewilligung für Marronistand muss nicht mehr alle vier Jahre erneuert werden
Wer auf dem Berner Waisenhausplatz Marroni essen will, bekommt diese bei Renzo Strazzini (54). Seit Jahren führt er hier von September bis März einen Marronistand. Nur: Ein Getränk dazu verkaufen darf er nicht. So will es das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, wie die «Berner Zeitung» berichtete.
Die Stadt beruft sich dabei auf das Abfallreglement. Demnach dürfen bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund nur Mehrweggeschirr mit Pfand verwendet werden.
Beim Marroniverkäufer stösst dies auf Unverständnis. «Unseren Marronistand kann man doch nicht mit einer Grossveranstaltung mit Tausenden Besuchern vergleichen», macht er seinem Ärger in der «Berner Zeitung» Luft. Und weiter: «Keine 20 Meter von unserem Stand entfernt befindet sich ein Kiosk, der problemlos PET-Flaschen verkaufen darf.»
Auch in zweiter Runde abgeblitzt
Strazzini fühlte sich deshalb ungerecht behandelt und wehrte sich gegen den Entscheid. Allerdings vergebens: Ende Januar wies die kantonale Baudirektion seine Beschwerde ab. Wie die Stadt argumentiert auch der Kanton, dass sich das Marroni-Häuschen – anders als ein Kiosk oder Laden – auf öffentlichem Grund befinde. Betreibern auf privatem Grund könne dagegen (noch) nicht zum Gebrauch von Mehrweggeschirr oder zum Pfandbetrag verpflichten werden. Betont wird zudem, dass ein Verkauf von PET-Flaschen mit Pfand erlaubt sei.
Für den Marroniverkäufer kommt ein Pfand jedoch nicht infrage, wie er zur «Berner Zeitung» sagt. Für ihn sind Marroni ein Take-away-Snack, und er bezweifelt, dass die Leute einen Jeton zurückbringen würden. Er findet zudem, dass die Stadt zu wenig auf die Bedürfnisse des Kleingewerbes eingehe. «Die Mehrwegpflicht richtet sich nicht gegen das Kleingewerbe, sondern verfolgt das Ziel, Abfall möglichst zu vermeiden», argumentiert dagegen das zuständige Polizeiinspektorat.
Etwas Positives hat die Sache für Strazzini trotzdem. Die Stadt hat dem Marroniverkäufer eine Baubewilligung erlaubt. Zuvor musste er alle vier Jahre ein neues Baugesuch einreichen. Dieses entfällt künftig.