Bundesverwaltungsgericht entscheidet
«Rollstuhlbomber» darf sich in der Schweiz frei bewegen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der als «Rollstuhlbomber» bekannte Osamah M. darf sich in der Schweiz frei bewegen. Neue Massnahmen seien nur bei frischen Hinweisen auf Terroraktivitäten möglich.
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Osamah M. darf sich in der Schweiz frei bewegen.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Osamah M., verurteilter IS-Terrorplaner, darf sich in der Schweiz frei bewegen
  • Bundesverwaltungsgericht hob Anti-Terror-Massnahmen wegen fehlender neuer Hinweise auf
  • 2012 in die Schweiz geflüchtet, 2025 Ausweisung durch Bundesgericht gestoppt
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Janine EnderliRedaktorin News

Er ist schweizweit als «Rollstuhlbomber» bekannt: Der Iraker Osamah M.*, flüchtete 2012 in die Schweiz und wurde wegen der Planung eines IS-Terroranschlags verurteilt.

Nach Verbüssung seiner Haftstrafe sollte er eigentlich ausgeschafft werden, doch vor einem Jahr stoppte das Bundesgericht die Ausweisung mit einer superprovisorischen Verfügung. M., der im Rollstuhl sitzt, musste aus der Ausschaffungshaft entlassen werden, da diese nur zeitlich begrenzt erlaubt ist. 

Osamah M. darf sich frei bewegen

Trotz seiner Freilassung hatte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) den Mann weiterhin als gefährlich eingestuft. Deshalb wurden Massnahmen gemäss Anti-Terror-Gesetz verhängt. Das heisst: Kontaktverbote zu zehn Personen, elektronische Überwachung und verpflichtende Teilnahme an regelmässigen Gesprächen.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht ein Machtwort gesprochen, wie SRF unter Berufung auf das Urteil berichtet. Die Richter entschieden, dass es keine weiteren Massnahmen gegen den Mann geben dürfe. Nach Ansicht des Gerichts seien neue Hinweise auf terroristische Aktivitäten erforderlich, um solche Schritte zu rechtfertigen – etwa das Verbreiten von IS-Propaganda oder konkrete Planungen.

Anwalt von «Rollstuhlbomber» spricht

«Die Massnahmen dürfen nicht dauerhaft auf demselben Sachverhalt beruhen – das gilt auch für Personen, die als gefährlich eingestuft werden», erklärte der Anwalt des Mannes, Remo Gilomen, gegenüber dem Sender. Laut Gilomen sei das Gesetz klar: «Für eine weitere Verlängerung braucht es komplett neue Sachverhaltselemente – so haben wir den Gesetzestext auch interpretiert.» Heisst: Aktuell darf sich Osamah M. in der Schweiz frei bewegen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf Anfrage erklärte das Fedpol gegen SRF, man nehme das Urteil zur Kenntnis. 

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