Bundesgericht stoppt Freilassung
Rollstuhl-Bomber Osamah M. bleibt in Ausschaffungshaft

Der unter anderem wegen Beteiligung an der kriminellen Organisation Islamischer Staat (IS) verurteilter Iraker Osamah M. (38) wird doch nicht aus der Ausschaffungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat die Freilassung mit einer superprovisorischen Verfügung gestoppt.
Publiziert: 22.04.2025 um 12:39 Uhr
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Aktualisiert: 22.04.2025 um 15:49 Uhr
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Der sogenannte Rollstuhl-Bomber Osamah M. ist aus der Ausschaffungshaft entlassen worden.

Darum gehts

  • Osamah M. doch nicht aus Ausschaffungshaft entlassen
  • Er wurde als Unterstützer des Islamischen Staates verurteilt
  • Extremist jammerte über Ausschaffung
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Der verurteilte IS-Unterstützer Osamah M. (38) wird doch nicht aus der Ausschaffungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat am Dienstagnachmittag die Freilassung mit einer superprovisorischen Verfügung gestoppt. Es hat damit eine Beschwerde des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom gleichen Tag gutgeheissen. Die Parteien können nun Stellung nehmen, damit das Bundesgericht definitiv über die vorsorgliche Massnahme entscheiden kann.

Am Dienstagvormittag wurde eine Beschwerde M.s noch gutgeheissen. Er hatte vom gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Ausweisungsentscheid Gebrauch gemacht. Dieses Verfahren sei vom Bundesverwaltungsgericht «nicht zeitnah» erledigt worden, teilte das Obergericht Schaffhausen am Dienstag mit. Die dadurch entstandene Verzögerung des Vollzugs dürfe dem Beschwerdeführer nicht als mangelhafte Kooperation zugerechnet werden, schreibt das Gericht weiter.

Extremist jammerte über Ausschaffung

Eine Überschreitung der gesetzlichen Regelhöchstdauer der Ausschaffungshaft sei daher unzulässig, so das Gericht. Anders als im Oktober 2024 entschied das Obergericht nun, die Haft zu beenden. Das Bundesgericht machte den Entscheid wieder rückgängig. 

Der Extremist hatte über seine Ausschaffung gejammert. «Ich will mein Leben nicht verlieren», so Osamah M. Er bekräftigte, dass er lieber jahrelang in Schweizer Gefängnissen einsitzen wolle, als in den Irak zurückzugehen.

Osamah M. wurde 2014 verhaftet

Der irakische Staatsbürger wurde in der Schweiz wegen Unterstützung des Islamischen Staates verurteilt. Er kam 2011 als Asylsuchender in die Schweiz und wurde 2014 verhaftet. Osamah M., der in den Medien als «Rollstuhl-Bomber» bekannt wurde, ist für die Unterstützung der Terrororganisation «Islamischer Staat» zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das war 2017. Ihm war vorgeworfen worden, Bombenanschläge in der Schweiz und Deutschland geplant zu haben.

Da er die Strafe zum Zeitpunkt des Urteils bereits verbüsst hatte, kam er frei und lebte fortan im Kanton Schaffhausen als Sozialhilfebezüger. Aufgrund seiner Aktivitäten im Umfeld einer als extremistisch geltenden Moschee in Neuhausen SH geriet er erneut ins Visier der Behörden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte im Herbst vergangenen Jahres entschieden, dass Osamah M. ausgeschafft werden soll.

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