Brandserie im Freiamt AG
Feuerteufel schuldunfähig – Antrag auf ambulante Massnahme

In Zusammenhang mit der Brandserie im Freiamt vom August 2025 hat die Staatsanwaltchaft die Untersuchungshandlungen abgeschlossen. Für den heute 31-jährigen Schweizer wird ein Antrag auf eine ambulante Massnahme beim Bezirksgericht Bremgarten eingereicht.
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Im August 2025 legte ein Feuerteufel im Kanton Aargau mehrere Brände.
Foto: Kantonspolizei Aargau

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Im August 2025 verursachte ein Mann in Aargau mehrere Brände
  • Der Täter litt an einer paranoid-halluzinatorischen Störung mit psychotischem Schub
  • Fünf Brandstiftungen, erhebliche Schäden, ambulante Massnahme beim Gericht beantragt
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

In der Nacht vom 11. auf den 12. August 2025 kam es in Uezwil AG, Wohlen AG und Büttikon AG innert kurzer Zeit zu mehreren Bränden. Betroffen waren ein Holzstapel, ein Tankstellenlager, brennbares Material vor einem Haus sowie ein Lastwagen.

Die Feuerwehr konnte die einzelnen Brände in der Nacht rasch löschen und teils grössere Schäden verhindern. Trotzdem entstanden insbesondere bei der Tankstelle und am Lastwagen erhebliche Sachschäden. Wegen der zeitlichen und örtlichen Nähe ging die Polizei von zusammenhängenden, absichtlich gelegten Bränden aus. Noch am frühen Morgen wurde ein dringend tatverdächtiger Mann festgenommen und die Strafuntersuchung gegen ihn eröffnet.

Beschuldigter litt an paranoid-halluzinatorischer Störung

Die Untersuchungshandlungen der Staatsanwaltschaft konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Dem Beschuldigten werden fünf (teilweise versuchte) Brandstiftungen in unterschiedlichen Schweregraden vorgeworfen.

Gestützt auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten leidet der Mann an einer paranoid-halluzinatorischen Störung, teilt die Oberstaatsanwaltschaft nun mit. Gemäss den gutachterlichen Feststellungen erlitt er im Tatzeitraum einen akuten Krankheitsschub. Er befand sich in einem psychotischen Zustand und hatte eine reduzierte Impulskontrolle. Aufgrund dessen sieht das Gesetz für die begangenen Taten keine Strafe vor. Zur Reduktion eines Rückfallrisikos und gestützt auf die gutachterlichen Empfehlungen beantragt die Staatsanwaltschaft eine ambulante Massnahme, die auf eine längerfristige Behandlung ausgerichtet ist.

Der Antrag ist beim Bezirksgericht Bremgarten hängig. Bis das zuständige Gericht einen Entscheid getroffen hat, gilt die Unschuldsvermutung

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