Betrunken im Dienst?
Bundesanwalt ermittelt gegen Air-India-Piloten

Am Zürcher Flughafen hat die Kapo Zürich einen Air-India-Piloten gestoppt – er soll betrunken gewesen sein. Warum der Bundesanwalt eine Strafuntersuchung eröffnet hat – und der Vorfall für die Swiss unangenehm ist.
Kommentieren
1/5
Bundesanwalt Stefan Blättler ist für Verstösse gegen das Luftfahrtgesetz zuständig.
Foto: Philippe Rossier

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Air-India-Pilot am 7. September in Zürich gestoppt
  • Atemalkoholtest soll über 1 Promille ergeben haben, Flug gestrichen, Passagiere umgebucht
  • Pilot drohen bis zu drei Jahre Haft laut Luftfahrtgesetz
Raphael_Rauch (1).jpg
Raphael RauchBundeshausredaktor

Ein mutmasslich besoffener Air-India-Pilot ist am 7. September dem Zürcher Flughafenpersonal unangenehm aufgefallen – er soll eine Fahne gehabt haben. Recherchen von Blick zeigen: Die Kapo Zürich griff durch und liess den Piloten blasen. Beim Atemalkoholtest soll der Wert über 1 Promille gelegen haben – daraufhin zog die Kapo den Piloten aus dem Verkehr.

Dem Piloten droht eine Geldstrafe oder Knast

Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigt gegenüber Blick, ein Verfahren eröffnet zu haben – für Verstösse gegen das Luftfahrtgesetz ist der Bund zuständig und nicht Zürich. «Wir führen eine Strafuntersuchung gegen eine natürliche Person wegen Verdachts des beeinträchtigten Zustands der Besatzung durch», teilt die Bundesanwaltschaft mit. Das Gesetz regelt: Wer angetrunken oder dienstunfähig fliegen will, macht sich strafbar. Sollte der Pilot verurteilt werden, droht ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Der betroffene Air-India-Flug musste annulliert werden, die Passagiere wurden umgebucht. Der indische Pilot flog später nach Indien zurück – als Passagier, nicht mehr im Cockpit. Air India hat ihn freigestellt; ansonsten hüllt sich das Unternehmen in Schweigen und antwortet nicht auf Medienanfragen.

Marihuana bei Air India, Alkohol bei der Swiss

Der Vorfall kommt für Air India zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Erst vor wenigen Wochen hatte ein Flug vom thailändischen Phuket ins indische Delhi für Schlagzeilen gesorgt, als die Maschine plötzlich absackte und mehrere Passagiere Verletzungen davontrugen. Beim anschliessenden Drogentest wurde der Air-India-Kapitän positiv auf Marihuana getestet und daraufhin gefeuert.

Auch für die Swiss ist der Vorfall unangenehm. Zum einen, weil die Swiss im Rahmen der Star Alliance mit Air India kooperiert. Zum anderen hat auch die Swiss mit Alkoholproblemen zu kämpfen: Ende März wurden zwei ihrer Piloten wegen starken Alkoholkonsums in Genf intern gemeldet. Die Swiss teilte später mit: «Die Hinweise waren so konkret, dass wir an deren Einsatzfähigkeit zweifeln mussten. Die beiden Piloten fliegen seither nicht mehr, und die Abklärungen laufen noch.»

Interne Kritik: «Für Piloten gibt es wieder eine Extrawurst»

Die trinkfreudigen Swiss-Piloten lösten intern Empörung aus: «Wäre das einem Flugbegleiter passiert, wäre er sofort gefeuert worden. Für Piloten gibt es wieder eine Extrawurst», kommentiert ein Insider. Andere betonen, es sei wichtig, aus Fehlern zu lernen; die Swiss-Piloten hätten eine zweite Chance verdient. Die Swiss will die interne Diskussion nicht kommentieren und den Abschluss der Untersuchung abwarten. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen