Darum gehts
Kinder bald unerwünscht – das Gerücht machte im Frühling auf dem Campingplatz «Hobby 3» in Unterseen BE die Runde. Nach dem Besitzerwechsel im Januar soll die neue Vision «Adults only, 16+» lauten.
Was Ruhesuchende freut, trifft Familien hart. Mehrere Parteien müssen ihre Plätze räumen, die Verträge werden nicht verlängert. «Die vergangenen Monate waren sehr nervenaufreibend», sagt Sandra Oeschger, die mit ihrem Mann einen Bauernhof führt. Der feste Stellplatz auf dem «Hobby 3» war ihr Erholungsort. «Unsere Kinder sind acht und elf Jahre alt, wir haben die Schulferien und spontane Auszeiten hier verbracht. Ich selbst war schon als Jugendliche mit den Eltern hier.»
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Vorgehen ist nicht diskriminierend
Rechtlich ist das Vorgehen zulässig: «Die Vermieter eines Campingplatzes dürfen ihre Mieter frei wählen, der Ausschluss von Kindern ist nicht diskriminierend», sagt Nathalie Hirsiger, Rechtsexpertin beim Beobachter.
Kinderfreie Angebote gibt es in der Schweiz seit rund zehn Jahren. Laut Swissinfo wächst die Nachfrage stark, vor allem bei Hotels und Restaurants. Campingplätze aber galten bisher als Familienrevier.
«Hobby 3» ist laut Betreibern der erste Schweizer Platz nur für Erwachsene. «Die Nachfrage ist sehr gross. Viele unserer Gäste wünschen sich einen ruhigen Rückzugsort ohne Kinderlärm», erklären die Betreiber gegenüber dem Beobachter.
Ab 2026 heisst er «Camping Lazy Rancho» und wird mit dem gleichnamigen Nachbarcamping zusammengelegt. Dieser bleibt familienfreundlich, weshalb einzelne Parteien wechseln konnten. Andere müssen endgültig gehen.
Betroffene wurden nicht direkt informiert
«Wir akzeptieren den Entscheid schweren Herzens, kritisieren aber die Kommunikation», sagt Sandra Oeschger. Sie seien nie direkt informiert worden. «Erst übers Buschtelefon und irgendwann über die Website erfuhren wir davon.» Weitere Betroffene bestätigen dies gegenüber dem Beobachter. Die Vermieter verweisen zwar auf eine E-Mail an alle, können sie aber nicht vorlegen.
Besonders schmerzhaft für die Familie Oeschger ist der finanzielle Verlust: Wohnwagen und Vorbau, erst vor vier Jahren gekauft, dürfen sie auf dem Stellplatz nicht weiterverkaufen. Beides sei mit über 15 Jahren zu alt, so die Betreiber. «Wohnwagen haben nach rund sieben Jahren buchhalterisch keinen Restwert mehr. Für ältere Fahrnisbauten wird der jährliche Mietvertrag nicht automatisch übertragen.»
Finanzielle Einbussen
Ihren Wagen konnten die Oeschgers anderweitig verkaufen, den Vorbau müssen sie aber auf eigene Kosten entsorgen. Auch andere Familien hatten finanzielle Einbussen. Eine kaufte erst im November 2024 einen Wohnwagen und investierte nach dem Besitzerwechsel 8000 Franken in eine Überdachung. Verkaufen hätte sie beides können, doch die Vermieter verlangten zehn Prozent Provision. Das wollte die Familie nicht und baute die Überdachung an einem neuen Ort wieder auf. Kosten: 1600 Franken.
Nach Monaten der Unsicherheit überwiegt bei vielen die Ernüchterung. Sie fühlen sich nicht mehr willkommen und wollen nur noch weg. Der einstige Erholungsort ist Geschichte.