In allen anderen Punkten wurden sie jedoch freigesprochen. Einzig der Verstoss gegen die damals geltende Covid-19-Verordnung sei erstellt, sagte der Richter. Daher müssen die Beschuldigten eine Busse von 100 Franken bezahlen.
Die Tatbestände Behinderung des öffentlichen Verkehrs der Widerhandlung gegen das kantonale Übertretungsstrafgesetz, wie dies die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, sind gemäss Urteil nicht erfüllt.
Bei der unbewilligten Kundgebungen nahmen rund 400 Personen teil. Die damalige Verordnung untersagte aber Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der unbewilligten 1. Mai-Demo zur Zeit der Covid-Massnahmen im Frühling 2020 standen am Mittwoch vor dem Basler Strafgericht. (Archivbild)
Foto: GEORGIOS KEFALAS
(SDA)