Darum gehts
- Raphael M. (33) tötete drei Menschen in Basel, Verwahrung rechtskräftig
- Morde im psychotischen Wahn begangen, Schizophrenie diagnostiziert
- 2024: Letzter Mord während Freigang, nach Artikel 64 verwahrt
Raphael M.* (33) tötete drei Menschen im Basler Nasenweg Quartier. Im Dezember 2025 entschied das Strafgericht Basler Strafgericht, dass er ordentlich verwahrt wird. M. legte Berufung gegen das Urteil ein. Nun hat er diese zurückgezogen, wie die «Basler Zeitung» berichtet.
Damit ist die Verwahrung des 33-Jährigen nach Artikel 64 des Strafgesetzbuchs rechtskräftig, wie eine Verfügung, die der Zeitung vorliegt, bestätigt.
M. tötete Nachbarin seines Vaters am Nasenweg
Raphael M. hatte am 8. August 2024 während eines unbegleiteten Freigangs die 75-jährige Assunta L.** – Nachbarin seines Vaters – am Nasenweg in Basel ermordet. Bereits zehn Jahre zuvor hatte er im psychotischen Wahn eine andere Nachbarin im selben Quartier getötet und auf der Flucht eine weitere Frau ermordet.
Das Gericht hatte im Dezember festgestellt, dass M. den jüngsten Mord schuldlos begangen hat, da bei ihm eine Schizophrenie diagnostiziert wurde. Sein Verteidiger plädierte vergeblich für eine erneute stationäre Massnahme, da der Täter während seiner bisherigen zehnjährigen Therapie seine Wahnvorstellungen erfolgreich vor dem Personal verborgen hatte.
Alle Möglichkeiten ausgeschöpft
Erst nach der Wiederholungstat gestand er diese in einer Einvernahme. Ein Gutachten kam zum Schluss, dass alle Therapiemöglichkeiten bei M. ausgeschöpft seien und keine reellen Erfolgsaussichten mehr bestünden.
Die Verwahrung wird in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik vollzogen, wo M. weiterhin beobachtet und behandelt werden kann.
* Name bekannt
** Name geändert