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Mutter des Opfers:«Kein Urteil bringt unsere Tochter zurück»

Mutter der toten Miss (†38)
«Das Gericht hat menschlich entschieden»

Ivana L. wurde brutal getötet. Am Mittwoch verhängte das Baselbieter Strafgericht dafür die Höchststrafe. Die Mutter der 38-Jährigen musste nach dem Prozess weinen.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ivana L. (†38) wurde im Februar 2024 von Ehemann getötet
  • Staatsanwaltschaft wirft Thomas L. Mord und Störung des Totenfriedens vor
  • Am 13. Mai wird er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt!
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Qendresa LlugiqiReporterin News
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Thomas L. stand am 4. Mai vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz.
Foto: facebook

Ivana L.* (†38) ist Anfang Februar 2024 getötet worden. Der Killer: ihr Ehemann. Thomas L.* (43) gibt die Tat inzwischen zu – erklärt jedoch, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Mutter seiner beiden Kinder soll ihn mit einem Messer angegriffen haben. Nur: Das Spurenbild spricht gemäss Experten eine andere Sprache.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und Störung des Totenfriedens vor. Die Öffentlichkeit blieb ausgeschlossen, nur akkreditierte Journalisten durften am Prozess teilnehmen. Am frühen Mittwochmorgen fällte das Gericht ein Urteil: Höchststrafe!

Dreierteam als Verteidiger

Die Anklageschrift ist seit 20. April einsehbar. Diese wird – anders als in anderen Fällen am Baselbieter Strafgericht – nicht herausgegeben; Journalisten müssen explizit noch einmal unterschreiben, dass sie keine Fotos oder Kopien machen.

In der Anklageschrift fällt gleich zu Beginn auf: Gleich drei Anwälte – eine Frau und zwei Männer – sollen Thomas L. vor einer langen Haftstrafe bewahren. Neben den beiden gemeinsamen zwei Töchtern mit Ivana L. sind die Eltern der Toten und ihre Schwester als Privatkläger gelistet.

Die Tötung

Laut Anklageschrift führten die Eheleute am 13. Februar gegen Mittag ein zuvor vereinbartes Gespräch. Der Fokus: Wie es mit der Beziehung weitergehen soll, auch mit der Paartherapie. Thema wohl auch: eine allfällige Trennung beziehungsweise die Scheidung.

Doch die Situation eskalierte: Laut Staatsanwaltschaft packte Thomas L. seine Ehefrau am Hals, drückte sie eine Wand hoch und würgte sie.

Auch soll er Ivana L. mehrere Faustschläge verpasst und sie «kraftvoll» an den Haaren gerissen haben.

Zudem soll er sich ein «bandförmiges Strangulationsobjekt» gegriffen haben. Damit soll der Beschuldigte seine Ehefrau «perfide, grausam und kaltblütig» erdrosselt haben. Laut Staatsanwaltschaft erstickte Ivana L. «qualvoll».

Störung des Totenfriedens

Nach der Tötung startete Thomas L. sogleich damit, Spuren zu verwischen. Er brachte etwa den Leichnam seiner Frau in die Waschküche und setzte alles daran, Ivana L. ganz verschwinden zu lassen. Unter anderem mit einem Pürierstab! Seine Vorgehensweise – über Stunden hinweg – überrascht selbst gestandene Experten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Thomas L. vor, «wissentlich und willentlich, im vollständigen Bewusstsein und aus einer von Kontrollbedürfnissen, Kränkungen, Rache und massiver Wut geprägten egoistischen Haltung und Gesinnung» gehandelt zu haben.

In der Anklage wird betont, mit welch «gemütskalter, rücksichtsloser Geringschätzung und eklatanter Missachtung des Lebens» Thomas L. gehandelt habe.

Hier wird zudem erwähnt, dass es wohl zahllose vergangene Ehekonflikte gab. Schon früher wurde etwa bekannt, dass es im Sommer 2023 einen Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt gab.

Urteil folgt am 13. Mai

Weiter erklärt die Anklage, dass Thomas L. so gehandelt habe, weil Ivana L. ihrem Mann unterstellt hatte, «schwach und kein Mann zu sein», und schon in der Vergangenheit eine Trennung oder eine Scheidung erwog.

Bereits in den vergangenen Monaten kamen Informationen über das Tötungsdelikt an die Öffentlichkeit. Der Grund: Thomas L. versuchte mehrmals, eine Entlassung aus der U-Haft zu erwirken. Für seine sofortige Freiheit ging er sogar bis ans Bundesgericht – und scheiterte. Wie alle Entscheide der obersten Instanz wurde auch dieser – samt grausiger Details – für alle publik gemacht.

Darin geht etwa auch hervor: Mehrere Gutachten sprechen deutlich gegen die Darstellung von Thomas L., es habe sich beim Erwürgen bis zum Todeseintritt um blosse Notwehr gegenüber einem angeblichen Messerangriff des Opfers gehandelt. Aufgrund der Spuren sei nicht einmal ersichtlich, ob vor dem Erwürgen überhaupt ein angeblicher Messerangriff durch Ivana L. auf ihn erfolgt sei.

* Name geändert

So einfach kann Gärtnern sein
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RMS

Wie kann man auch als Gartenneuling ein kleines Stück Erde nutzvoll begrünen? Gartenexpertin Scarlet Allenspach gibt Tipps und Tricks rund ums Thema Garten.

Mehr findest du in unserem Dossier «Im Beet mit Blick»

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