400'000 Franken veruntreut
Ex-Finanzchefin der CVP Baselbiet muss ins Gefängnis

400'000 Franken veruntreut: Eine Ex-Kassiererin aus Grellingen BL wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab.
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Heike G. muss sechs Monate ins Gefängnis.
Foto: Picasa

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ex-Kassiererin aus Grellingen BL verurteilt, muss 6 Monate absitzen
  • 400'000 Franken veruntreut, später zurückgezahlt, Urteil seit 2023 rechtskräftig
  • Über 300'000 Franken für private Ausgaben, 90'000 Franken von CVP-Konto
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Heike G.* (54), Ex-Kassiererin der römisch-katholischen Kirchgemeinde Grellingen BL muss sechs der 30 Monate Freiheitsstrafe verbüssen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Die Frau hatte 400'000 Franken abgezweigt, später aber zurückgezahlt.

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft sprach die Frau im Januar 2023 wegen mehrfacher, teilweise qualifizierter Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung und falscher Anschuldigung schuldig. Es verurteilte sie zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Dieser Schuldspruch ist mit dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts rechtskräftig.

Fast 400'000 Franken veruntreut

Die Verurteilte hatte in den Jahren 2017/18 vom Konto der Kirchgemeinde über 300'000 Franken auf ihr eigenes Konto überwiesen und damit private Ausgaben beglichen. Auch in ihrer Funktion als Kassiererin der CVP Basel-Landschaft (heute Die Mitte), zweigte sie 90'000 Franken ab. Die Transaktionen vertuschte sie mit falschen Belegen und fälschte dafür auch ein Protokoll der Kirchgemeinde.

Sämtliche Gelder zahlte sie sowohl der Partei als auch der Kirchgemeinde zurück. Vor Bundesgericht verlangte sie einen Freispruch. Das höchste Schweizer Gericht hat die Rügen der Beschwerdeführerin zu den einzelnen Tatbeständen und dem Strafmass jedoch abgewiesen.

Lediglich die Beschwerden der Ex-Kassiererin zu den Schadenersatzforderungen der Kirchgemeinde und der politischen Partei von total rund 50'000 Franken plus Zins hat das Gericht gutgeheissen. Die Forderungen wurden von der Vorinstanz nicht ausreichend geprüft. Sie müssen nun auf dem Zivilweg geltend gemacht werden.

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