Aufruf zu Hass
Bedingte Geldstrafe fürs Verteilen von Anti-LGBTQ-Aufklebern

Ein Mann ist für das Verteilen von Anti-LGBTQ-Aufklebern in der Stadt Freiburg rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht stuft die Tat des Mannes wie die Freiburger Justiz als Aufruf zu Hass ein.
Publiziert: 10.06.2025 um 12:12 Uhr
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Das Bundesgericht hat eine Verurteilung des Kantonsgerichts Freiburg bestätigt. (Archivbild)
Foto: LAURENT GILLIERON
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Beschwerdeführer verteilte Mitte Juni 2023 in der Stadt Freiburg Sticker mit Regenbogenfahnen an Passanten, die wie ein Hakenkreuz angeordnet waren. Drei oder vier der Aufkleber hängte er auch auf.

Die Freiburger Justiz verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 35 Franken. Die Probezeit wurde auf vier Jahre angesetzt, weil sich der Mann keiner Schuld bewusst zeigte. Rund 500 Aufkleber wurden eingezogen und zerstört. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Bundesgericht: Hassgefühle gegen LGBTQ-Gemeinschaft wecken

Das Bundesgericht lässt das Argument des Beschwerdeführers nicht gelten, wonach es sich bei der Fahne um die «Progress Pride Flag» und nicht um die Regenbogenflagge handle. Für jeden nicht informierten Adressaten sei dies das Symbol der LGBTQ-Gemeinschaft, schreibt das Gericht.

Der Verurteilte berief sich auch auf sein Recht auf freie Meinungsäusserung: Durch die Verbreitung der Aufkleber habe er die faschistischen Methoden der sogenannten «Alphabet-Community» anprangern wollen und damit eine Anti-Woke-Logik verfolgt.

Nach Ansicht des Bundesgerichts zielt die Hakenkreuz-Anordnung der Flaggen darauf ab, angesichts der Schrecken des Nazi-Regimes Hassgefühle gegen die LGBTQ-Gemeinschaft zu wecken. Daher wurde die Verurteilung wegen Diskriminierung und Aufruf zum Hass bestätigt.

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