Darum gehts
- Corinne Strebel prüft seit 10 Jahren Arbeitszeugnisse und entdeckt immer wieder Fehler.
- Ein neues KI-Tool erkennt kritische Formulierungen und fehlende Inhalte.
- Korrekturen an Arbeitszeugnissen sind bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich.
Seit zehn Jahren arbeitet Corinne Strebel (51) im Beratungszentrum des «Beobachters». Das Team aus Juristinnen, Finanzfachleuten und Sozialarbeitern erteilt Auskünfte zu rechtlichen und alltäglichen Fragen. Auch bei Arbeitszeugnisfragen sind sie Experten.
Ein Fall, der kürzlich auf ihrem Tisch landete, machte sie besonders stutzig. «So ein schlechtes Arbeitszeugnis habe ich noch nie gesehen», sagt Strebel. Eine Person arbeitete rund zehn Jahre in einer Führungsposition, doch im Zeugnis war kein Punkt gut bewertet. «Welche Firma behält eine Führungsperson so lange, deren Leistungen so schlecht sind?»
Wohlwollend und wahr
Wie sich herausstellte, gab es nach einem Chefwechsel Probleme zwischen der betroffenen Person und der neuen Führungsperson. «Im Zwischenzeugnis vor dem Chefwechsel waren alle Punkte viel besser bewertet», erklärt Strebel und rät dem Betroffenen, gegen das Zeugnis vorzugehen.
«Ein Arbeitszeugnis muss die gesamte Anstellungsdauer abbilden», sagt sie. Eine schlechte Schlussphase dürfe in die Bewertung einfliessen, die vorherigen Jahre müssten aber auch wahrheitsgetreu abgebildet sein. «Zeugnisse müssen gemäss Gesetz wohlwollend formuliert sein – in erster Linie aber wahr», so Strebel.
Bis heute kursiert ein Mythos rund um versteckte Codierungen. Die Expertin stellt klar: «Codierungen gibt es seit Jahren nicht mehr. Sie sind nicht erlaubt und werden nicht mehr verwendet.»
Wissen, was wirklich drinsteht: Formulierungen im Arbeitszeugnis können versteckte Botschaften enthalten, die über Ihre berufliche Zukunft entscheiden. Der Beobachter deckt auf, was zwischen den Zeilen steht, und gibt Ihnen die Sicherheit für Ihren nächsten Schritt.
Wissen, was wirklich drinsteht: Formulierungen im Arbeitszeugnis können versteckte Botschaften enthalten, die über Ihre berufliche Zukunft entscheiden. Der Beobachter deckt auf, was zwischen den Zeilen steht, und gibt Ihnen die Sicherheit für Ihren nächsten Schritt.
Firmen haften für Unwahrheiten
Falsche Zeugnisse haben nicht nur Folgen für Arbeitnehmer, auch Arbeitgeber drohen Konsequenzen. Das zeigte ein Bundesgerichtsurteil bereits 1975: Ein Unternehmen verschwieg, dass der Mitarbeiter Geld veruntreut hatte. Als dieser am neuen Arbeitsort erneut Geld stahl, musste der frühere Arbeitgeber Schadenersatz zahlen.
«Solche Informationen gehören ins Arbeitszeugnis», erklärt die Leiterin des Beratungszentrums. Ohne Details, aber mit Formulierungen wie: Der Arbeitsvertrag wurde wegen «Regelverstössen» oder «Vertrauensverlust» aufgelöst. In solch einem Fall lohne es sich als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in die Offensive zu gehen und ehrlich zu sein, wenn man in einem Bewerbungsgespräch darauf angesprochen werde.
Rechte der Arbeitnehmer
In einem anderen Fall stand zwar «Arbeitszeugnis» im Titel, inhaltlich handelte es sich aber lediglich um eine Arbeitsbestätigung. «Es stand nur, von wann bis wann die Person dort arbeitete und was ihre Aufgaben waren», so Strebel. Der Bewertungsteil fehlte ganz. Sie betont: «Jede Person hat Anrecht auf ein vollständiges Arbeitszeugnis.»
Ihr Rat: Gegen schlechte Zeugnisse vorgehen. Denn die Folgen können gravierend sein: «Personen mit so einem schlechten Zeugnis werden womöglich nicht mehr zu Bewerbungsgesprächen eingeladen.»
Änderungen sollte man mit konkreten Vorschlägen beantragen. Hilfreich können beispielsweise Belege aus früheren Mitarbeitergesprächen sein. Entsprächen die schlechten Inhalte der Wahrheit, könne man höchstens versuchen, die Formulierung etwas zu entkräften.
Corinne Strebel empfiehlt: «Man soll die Situation nicht eskalieren lassen.» Falls man sich mit dem Arbeitgeber nicht einigen könne, gebe es die Möglichkeit eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens. Werde man sich auch dort nicht einig, könne man den Fall vor Gericht ziehen. «Das lohnt sich aber nur in wenigen Fällen», sagt sie.
Selbst Jahre später kann ein Arbeitszeugnis noch angepasst werden. Grundsätzlich seien Korrekturen bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich. Strebel warnt: «Ein jahrelanges Zuwarten kann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen und dazu führen, dass das Zeugnis nicht mehr angepasst werden kann.»
Wichtig ist auch, was fehlt
Will man sein Arbeitszeugnis professionell kontrollieren lassen, bieten die «Beobachter»-Experten Hilfe. Zwei Fachleute prüfen das Zeugnis auf Herz und Nieren und bewerten es mit Schulnoten.
Diese Analysen beginnt Corinne Strebel immer mit Fokus auf den Schlussabschnitt: Bedankt sich die Firma, bedauert sie den Weggang oder wünscht sie alles Gute für die Zukunft? Dann ist es gut. Ist dem nicht so, wird sie hellhörig: «Dann ist die Firma froh, dass das Arbeitsverhältnis endet.»
Noch wichtiger seien nicht vorhandene Informationen. Fehlen Aussagen zu Fachkompetenz, Arbeitshaltung, Leistung und zum Verhalten seien aussagekräftiger als jede Bewertung.
Damit zukünftig auch Laien ihr Arbeitszeugnis überprüfen können, hat der «Beobachter» das neue KI-Tool «Arbeitszeugnis-Check Digital» entwickelt. Dieses erkennt kritische Formulierungen und fehlende Inhalte in Sekundenschnelle.