Eingeschüchtert und fristlos entlassen
Schweizer Firma führt Rachefeldzug gegen eine Angestellte

Eine junge Managerin wird eingeschüchtert und fristlos entlassen. Dafür muss die Firma teuer bezahlen – und der Frau ein faires Arbeitszeugnis ausstellen. Der Fall zeigt: Es lohnt sich, das Zeugnis zu prüfen – jetzt möglich mit dem Beobachter-Checker.
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Eine Angestellte wird von ihrer Arbeitgeberin schikaniert und eingeschüchtert. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Digital-Managerin nach Kündigung Opfer von Verhör, fristlos entlassen, Polizei gerufen
  • Gericht spricht ihr 37’000 Franken und faires Arbeitszeugnis zu
  • Firma zahlt über 20’000 Franken Gerichtskosten, Anwalt erhält 300 Franken Busse
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Katharina Siegrist
Beobachter

Eine junge Digital-Managerin macht einen guten Job, ist engagiert und beantwortet sogar am Wochenende die Whatsapp-Nachrichten ihrer Chefin. Nach zwei Jahren findet sie einen neuen Job und kündigt. Damit könnte das Arbeitsverhältnis unspektakulär zu Ende gehen.

Tut es aber nicht. Acht Tage nach ihrer eigenen Kündigung inszeniert die Arbeitgeberin am Morgen ein Übergabegespräch. Mit dabei ist ein externer IT-Spezialist, der sich als Laie ausgibt und mit dessen Hilfe man die Managerin eines Fehlverhaltens überführen will. Nach der Mittagspause zitiert man die Frau in ein Sitzungszimmer. Es wird für sie ein Treffen werden, das sie noch lange psychisch belastet. Anwesend sind der Sohn der Geschäftsführerin, der im Sicherheitsbereich arbeitet, und eine Anwältin. Die beiden knallen ihr einen Fragenkatalog auf den Tisch. Worum es genau geht, sagen sie ihr nicht. Aber es liegt ein Gewitter in der Luft. Die Angestellte zittert.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Erst ein Verhör, dann kommt die Polizei

Später stossen auch noch die Geschäftsführerin und der IT-Spezialist dazu. Nun geht es los: Die Gruppe wirft ihr vor, unbefugt Arbeiten an Freelancer vergeben zu haben – und fordert ein Geständnis. Was nun passiert, ist ein regelrechtes Verhör. Vier gegen eine. Teilweise so laut, dass man sie im Nebenzimmer hört. Die Sache endet erst nach zwei Stunden. Mit einer fristlosen Kündigung, die die Geschäftsführerin der jungen Frau überreicht. Als diese das Büro mit dem Firmenlaptop verlassen will, ruft man die Polizei. 

Am Tag darauf meldet sich die Anwältin bei der zukünftigen Arbeitgeberin. Was dabei genau besprochen wird, kommt nie ans Licht. Die Vermutung liegt nahe, dass die junge Frau schlechtgemacht werden sollte.

Sie klagt, weil sie mit der fristlosen Kündigung nicht einverstanden ist. Und sie bekommt Recht – zuletzt sogar vor Bundesgericht. Die Gerichte sprechen der Frau zwei Monatslöhne bis zum ordentlichen Kündigungstermin sowie eine Entschädigung von fünf Monatslöhnen zu. Summa summarum rund 37’000 Franken. 

Gericht erzwingt faires Arbeitszeugnis

Doch der Fall beleuchtet noch einen weiteren, für den Berufsalltag wichtigen Aspekt: den harten Kampf um das Arbeitszeugnis. Die Arbeitgeberin weigerte sich rundheraus, der Managerin ein faires Zeugnis auszustellen. Darum musste die Frau einen eigenen Formulierungsvorschlag einreichen, den die Gerichte übernommen haben. 

Unter anderem wurde das Unternehmen gezwungen, im Zeugnis positiv zu vermerken, dass die Managerin ihre «Aufgaben mit ausserordentlichem Engagement, herausragendem Fachwissen und kreativem Ideenreichtum» erfüllt habe.

Digitaler Arbeitszeugnis-Check des Beobachters

Dein Arbeitszeugnis kann Türen öffnen – oder schliessen. Versteckte Formulierungen verraten oft mehr, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Finde heraus, was dein Zeugnis wirklich aussagt. Der digitale Arbeitszeugnis-Check des Beobachters analysiert deinen Leistungsausweis und macht problematische Formulierungen sichtbar. Hier geht es zum Check.

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Die Arbeitgeberin hatte in der zweiten Instanz versucht, der Angestellten im Nachhinein verschiedene angebliche Vertragsverletzungen anzulasten, um das gute Zeugnis zu verhindern. Das Obergericht Zug hatte dafür kein Gehör. Es stellte fest, dass die Firma keine zeugnisrelevanten Vertragsverletzungen beweisen konnte. Die einzige, kleine Niederlage, die die Managerin im gesamten Zeugnisstreit einstecken musste: Das erstinstanzliche Gericht hatte ihren ursprünglichen Antrag auf Bescheinigung «hervorragender» analytischer Fähigkeiten abgelehnt. Sie musste sich stattdessen mit dem Wort «gute» analytische Fähigkeiten zufriedengeben.

Anwalt der Firma kassiert Busse

Die ungerechtfertigte fristlose Kündigung und das schlechte Arbeitszeugnis kommen die Firma teuer zu stehen. Sie muss die Gerichts- und die Anwaltskosten der Angestellten bezahlen: rund 20’000 Franken. Dazu kommen noch die eigenen Anwaltskosten. 

Apropos Anwalt: Der Anwalt der Firma kassierte vom Obergericht Zug zusätzlich eine Ordnungsbusse über 300 Franken. Dies, weil er sich in seiner Rechtsschrift diffamierend und respektlos geäussert hatte. So hatte er das Kantonsgericht beispielsweise mit den Teletubbies verglichen. 

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