Darum gehts
- Therese Stooss (69) wird beschuldigt, Entrecôte im Wert von 69.95 Fr gestohlen zu haben
- Stooss bestreitet Vorwürfe, sie will den Strafbefehl prüfen, aber voraussichtlich akzeptieren
- Kein Hausverbot bei Migros
Die Rentnerin Therese Stooss (69) stellt sich als Opfer der gnadenlosen Totalüberwachung von Selbstbedienungskunden dar. Sie behauptet, an der Self-Check-out-Kasse der Migros lediglich nicht alles korrekt eingescannt zu haben: «Der Betrag dieses Artikels war wahrscheinlich sehr gering, ansonsten wäre mir beim Zahlungsbetrag aufgefallen, dass da etwas nicht stimmen kann», schrieb sie in einem Brief an die Migros, der in Kopie an den Blick ging.
Nun zeigt sich: Gemäss dem bisher nicht rechtskräftigen Strafbefehl hat Stooss Entrecôte im Wert von 69.95 Franken mitgehen lassen. Dieser Posten soll der mit Abstand teuerste ihres Einkaufs gewesen sein. Der Betrag, den sie mit ihrer Kreditkarte beglich, lag unter 30 Franken. Offenbar gibt es Videoaufnahmen, die belegen, dass die Beschuldigte das hochwertige Stück an der Fleischtheke persönlich entgegennahm.
«Ich werde das mit einem Juristen nochmals prüfen»
Juristisch gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Bis zum 7. September hat Stooss die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Therese Stooss bleibt bei ihrer Version: «Ich kann mir nicht vorstellen, wie man darauf kommt, dass es ein Entrecôte gewesen sein soll. Ich war an der Fleischtheke und habe Cipollatas gekauft, aber kein Entrecôte», sagt Stooss.
Obwohl sie dem Strafbefehl inhaltlich widerspricht, zieht sie nun einen Schlussstrich in Erwägung: «Ich werde das mit einem Juristen nochmals prüfen, aber den Strafbefehl wohl akzeptieren – also 200 Franken Busse und 150 Franken Verfahrenskosten. Ich will einfach, dass die Sache durch ist.»
«Es gibt kein Hausverbot»
Die Medienstelle der Genossenschaft Migros Aare teilt mit: «Wenn der Verdacht besteht, dass Waren ohne Bezahlung die Filiale verlassen, prüfen wir die Umstände des Einzelfalls sorgfältig – wie auch hier. Der von Ihnen erwähnte Strafbefehl bestätigt dies ebenfalls.» Therese Stooss sei weiterhin als Kundin willkommen, betont die Migros: «Es gibt kein Hausverbot.»