15 Kita-Kinder missbraucht
Warum schickt die Staatsanwaltschaft die Horror-Beweise den Eltern?

Tobias F. soll sich mutmasslich an mindestens 15 Kindern vergangen haben. Einige der Taten wurden gefilmt. Und genau solche Aufnahmen landeten bei den Opferfamilien – verschickt von der Staatsanwaltschaft.
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Tobias F. hat als Gruppenleiter in Kitas in Winterthur und im Kanton Bern mindestens 15 Kinder missbraucht. (Blick hat aus Gründen des Opferschutzes Wiedererkennungsmerkmale auf diesem Bild verfremdet).
Foto: Apple Photos Clean Up

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • In Winterthur und Bern missbrauchte Kita-Leiter Tobias F. mindestens 15 Kinder
  • Täter filmte Taten mit Kita-Handy, Videos wurden Opferfamilien zugeschickt
  • Tobias F. seit Februar 2024 in Haft, geständig zu den Vorwürfen
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Johannes HilligRedaktor News

Es ist der Horror für alle Eltern: Das eigene Kind missbraucht! Genau das soll in Kitas in Winterthur und Bern passiert sein. Im Verdacht: der damalige Gruppenleiter Tobias F.*. Es geht um mindestens 15 Kinder. Grösstenteils Mädchen im Alter von einem bis vier Jahren. Unfassbar: Trotz etlicher Meldungen stoppte ihn niemand. Erst per Zufall kam der Missbrauch ans Licht.

Tobias F. wurde im Februar 2024 festgenommen und sitzt seither in Haft. Er ist grösstenteils geständig.

Während F. auf seinen Prozess wartet, bekamen die Opferfamilien Post von der Staatsanwaltschaft. Nicht irgendein Schreiben mit dem weiteren Vorgehen, sondern Einblick in die Akten und Videos. 

Teile der Taten soll Tobias F. gefilmt haben – mit dem Kita-Handy und seinem privaten Smartphone. Und genau diese Aufnahmen landeten bei den Eltern. Aber warum? «Jede Partei hat grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht. Das ist durch die Schweizerische Strafprozessordnung geregelt. Und zwar in Artikel 102 ‹Vorgehen bei Begehren um Akteneinsicht›», sagt Pablo Bünger (43), Fachanwalt Strafrecht, zu Blick.

Seltsam, dass so etwas einfach verschickt wird

Trotzdem wundert sich Bünger. «Solch heikle Akten zu verschicken, ist schwierig. Kinderpornografie auf dem Computer abzurufen, ist verboten. Der Inhalt ist also strafbar. Und sobald man die Aufnahmen auf dem Computer hat, kann dieser verseucht sein, je nachdem, was alles automatisch gespeichert wird.»

Deswegen würden solche heiklen Aufnahmen auch nicht einfach verschickt. Bünger zu Blick: «Darum ist es eigentlich so, dass die Staatsanwaltschaft solche Beweisstücke auf der Amtsstelle zur Einsicht bereitstellt. Es wird nicht verschickt, sondern man kann es vor Ort ansehen.»

«Für mich war von Anfang an klar, dass ich alles sehen will»

Melanie P.* weiss, wie es ist, wenn ein unscheinbarer Ordner voller Akten des Bösen ist. Und mittendrin: das eigene Kind. Ihre Tochter Alina* wurde von Mario D.*, einem damaligen Nachbarn der Familie, im Jahr 2018 missbraucht. Auch Melanie P. bekam die Informationen über den Missbrauch zugeschickt. Und sie war froh, alles zu erfahren. «Für mich war von Anfang an klar, dass ich alles sehen will», sagt die Zürcherin zu Blick.

Ihre Tochter war damals klein. «Sie konnte noch nicht sagen, was passiert ist. Und darum war es mir so wichtig, dass ich weiss, was passiert ist, was sie erleben musste.» Aber natürlich habe sie Zeit gebraucht – und viel Kraft. Der Missbrauch, die grausamen Details. «Es ist niederschmetternd», sagt Melanie P. und atmet tief ein. Dann sagt sie: «Sich nicht kaputtmachen zu lassen, ist das Schwierigste. Weiterhin Vertrauen zu haben. Aber diese Macht will ich dem Täter nicht geben.»

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Traumafolgestörung kann die Folge sein

Forensiker Josef Sachs (76) kennt solche schweren Fälle. Mit den Details des Missbrauchs des eigenen Kindes konfrontiert zu sein, ist eine Katastrophe. Darum sei es «essentiell, dass sich die Menschen in einer solchen Situation nicht alleingelassen fühlen». Entsetzen, totaler Vertrauentsverlust und Wut sind natürliche Reaktionen. Sachs zu Blick: «Sogar Gefühle der Mitschuld können dazukommen, weil man ja gesetzlicher Verantwortungsträger ist.» 

Umso wichtiger ist es, dass die Eltern betreut werden. Denn der Schock sitzt tief. «Beim Realisieren einer solchen Abscheulichkeit erfolgt primär eine Art Betäubung gefolgt von Verzweiflung, dann gewöhnlich eine Aversion gegen den Täter.» Eine solche akute Belastungsreaktion klingt nach Wochen wieder ab. Der Psychiater ergänzt: «Es kann aber ein sogenannte Traumafolgestörung nachkommen, welche in chronischer Verbitterung mit Ressentiments, unter Umständen aber auch in schwerer Nervosität mit Schlafstörungen und verschiedenen psychosomatischen Beschwerden bestehen kann.»

* Namen geändert 

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