Zum Ärger der SVP
Muss die Schweiz bald für die EU Steuern eintreiben?

Die Schweiz muss wohl künftig für EU-Staaten die Mehrwertsteuer eintreiben. Sehr zum Ärger der SVP.
Publiziert: 10:38 Uhr
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Aktualisiert: 11:18 Uhr
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Die EU um Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen möchte, dass die Schweiz beim Einzug von Mehrwertsteuer-Forderungen hilft.
Foto: IMAGO/Anadolu Agency

Darum gehts

  • Schweiz könnte bald EU-Mehrwertsteuern eintreiben.
  • SVP kritisiert Vorhaben als unnötig
  • Schweiz erhält 5 Prozent des eingetriebenen Geldes, maximal 5000 Euro
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Treibt die Schweiz schon bald auch für EU-Staaten Steuern ein? Diese Woche hat die Europäische Union ein aktualisiertes Abkommen publiziert, das es in sich hat. Die Schweiz muss demnach künftig helfen, die Mehrwertsteuer-Forderungen von anderen Ländern einzutreiben. Dies, wenn die «MWST-Forderung rechtskräftig festgesetzt», die Steuerrechnung aber nicht bezahlt wurde. Dies schreibt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Die Schweiz begeht damit Neuland.

Die Steuerverwaltung müsste das Geld also eintreiben und danach an Polen, Italien oder Deutschland weiterleiten. So soll Steuerhinterziehung vermeiden und Steuerbetrug bekämpft werden, heisst es im Abkommen. 

Zwar gäbe es in zwei anderen Abkommen vergleichbare Regeln, aber in eingeschränkter Form. «Ansonsten hat die Schweiz im Steuerbereich aber keine Abkommen zur Amtshilfe abgeschlossen», schreibt das SIF. Auch die Schweiz könne Gesuche an andere Länder stellen.

«Vollstreckungsgehilfen von fremden Staaten»

Bei SVP-Nationalrat Franz Grüter (61) kommt die Neuerung nicht gut an. «Die Schweiz wird zum Vollstreckungsgehilfen von fremden Staaten», sagt er gegenüber Blick. Das aktualisierte Abkommen sei nicht nötig. «Kommt es zu Steuerbetrug, gibt es schon heute Möglichkeiten zur Strafverfolgung.»

Doch die Schweiz hat bei den Verhandlungen weitergehende Regeln verhindert. Die EU wollte die Schweiz verpflichten, auch andere Steuern einzutreiben, schrieb die «NZZ am Sonntag» im vergangenen November. Zum Beispiel die Liegenschaftssteuer, wenn jemand im Ausland ein Haus besitzt. Diese Verhandlungen werden nun aber verschoben. Innerhalb von vier Jahren müssen die Schweiz und die EU eine Amtshilfe bei anderen Steuerforderungen «prüfen», heisst es dort nur. 

Schweiz bekommt Geld dafür

Die EU orientiert sich beim Abkommen an Norwegen – ebenfalls kein EU-Mitglied. Im Vergleich dazu muss die Schweiz aber nur aktiv werden, wenn es um mehr als 10'000 Euro geht. In Norwegen sind es schon 1500 Euro. Und die Schweiz bekommt fünf Prozent des Geldes, das sie eintreibt – maximal 5000 Euro. 

Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (61) ist zufrieden mit der Aktualisierung des Abkommens. «Das ist eine logische Weiterentwicklung im Kampf gegen Steuerhinterziehungen - auch im digitalen Raum.»

SVP-Nationalrat Grüter anerkennt, dass die Schweiz einiges erreicht hat. «Aber es geht nicht, dass wir fremdes Recht umsetzen müssen.» Die SVP werde den Vertrag bekämpfen. Doch noch ist er nicht unterzeichnet, sowohl die Schweiz als auch die EU bereiten dies vor. Danach muss das Parlament entscheiden. Dies dürfte Ende 2026 der Fall sein. 

Mitarbeit: Solenn Paulic (Brüssel) 

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