Darum gehts
- Hemmentaler Trockenwiesen werden vom Bund unter Naturschutz gestellt, Enteignungen drohen
- Viele Besitzer erfuhren erst durch Medien von der möglichen Enteignung
- Schutzantrag vom Kanton 2022, Bund griff im Oktober 2025 durch
Die Hemmentaler Trockenwiesen sind das bedeutendste Naturgebiet des Kantons Schaffhausen. Der Wildbienen-Hotspot in der Ostschweiz galt bisher aber aus anderem Grund als Goldgrube: Ein grosser Teil ist Bauland.
Die zahlreichen Grundbesitzer, die sich am sonnigen Hang eine blühende Zukunft versprachen, werden nun aber vom Bund jäh gestoppt: Wie die «Schaffhauser AZ» berichtet, will Letzterer nun doch den Naturschutz vorantreiben. Vielen Eigentümern droht plötzlich die Enteignung. In der kleinen Ortschaft, die zur Kantonshauptstadt gehört, wird der Zonenstreit zur Belastungsprobe.
Besitzer sind ausser sich
Während Naturschutzverbände und Wildheuer frohlocken, ist der Ärger bei den Betroffenen gross. Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer hätten gar erst durch die Recherchen der Schaffhauser Wochenzeitung von ihrem Unglück erfahren.
«Ich habe dieses Land immer als meine Pensionskasse betrachtet», sagt etwa Parzellenbesitzer Thomas Leu zur «Schaffhauser AZ». «Nun scheint sich das in Luft aufzulösen.»
Genauso ärgert sich Pius Zehnder. Der Bauunternehmer zog gegen die drohende Naturschutzzone bis vor Bundesgericht – und unterlag. Der kürzlich veröffentlichte Gerichtsentscheid zeigt, dass der Kanton Schaffhausen bereits 2022 beantragte, die Trockenwiesen unter nationalen Schutz zu stellen. Im letzten Oktober griff der Bund schliesslich durch.
Stadt liess Grundbesitzer lange hängen
Die Geschichte des Hemmentaler Naturschatzes ist lang und verwirrlich. Die Gemeinde selbst versäumte es, verbindliche Schutzzonen festzulegen. Und auch nachdem Hemmental 2009 mit der Stadt Schaffhausen fusioniert hatte, sah sich niemand verpflichtet, daran etwas zu ändern.
Erst 2020 intervenierte der Kanton: Er liess ein Fachgutachten erstellen. Es wies nach, dass die Trockenwiesenhänge «gesamtschweizerisch einzigartig» und deshalb schützenswert seien – inklusive des grosszügigen Baulands. Das Gebiet landete sofort im kantonalen Naturschutzinventar. Nur: Um das Problem mit den Bauzonen scherte sich der Kanton wenig.
Auch die städtischen Behörden liessen die verunsicherten Eigentümer lange hängen. Und griffen schlussendlich zum Kompromiss: Um die Gemüter zu beruhigen, entschied die Stadt letzten September in einem neuen Nutzungsplan, dass nur ein kleiner Teil des Baulands ausgezont werden soll.
Entschädigung ist nicht garantiert
Dem Entgegenkommen macht der Bund nun einen Strich durch die Rechnung. Die grosse Frage: Können die unglücklichen Eigentümer auf eine Entschädigung hoffen? Das müsse nach der Auszonung geklärt werden, teilt die zuständige Stadträtin Katrin Bernath der «Schaffhauser AZ» mit.
Garantiert ist sie aber nicht: Insbesondere bei Bauzonen, die sich auf eine mehr als 15 Jahre alte Nutzungsplanung abstützen und währenddessen auch nicht überbaut wurden, kannte das Bundesgericht in jüngster Vergangenheit wenig Gnade mit den enteigneten Landbesitzern.