Darum gehts
- Ab 2027 wird der Steuerabzug für Zöliakie-Betroffene um 1000 Fr. reduziert
- Bund rechtfertigt Kürzung mit gesunkenen Mehrkosten durch breiteres Angebot glutenfreier Produkte
- Betroffene kritisieren veraltete Datenbasis und planen eigene Mehrkostenerhebung
Glutenfreie Ernährung macht nicht immer Spass. Das Brötchen fällt schon mal auseinander, die Pasta verklebt manchmal in der Pfanne und auch bei Gewürzen oder Süssigkeiten müssen die Betroffenen immer zwei- oder dreimal nachsehen, ob auch wirklich kein Gluten darin versteckt ist. Glutenfreie Produkte bringen aber vor allem auch Mehrkosten mit sich. Pasta ohne Gluten etwa kostet oftmals anderthalbmal so viel.
Die Mehrkosten gehen ins Portemonnaie der Betroffenen. Bisher konnten sie diese immerhin mit einem Pauschalbetrag von 2500 Franken von den Steuern abziehen. Doch ab 2027 wird dieser Betrag auf 1500 Franken reduziert.
Zöliakie ist eine Autoimmunkrankheit, bei der sich der Dünndarm entzündet, sobald er mit Gluten in Kontakt kommt. Gluten sind eine Art von Proteinen, die in diversen Getreidesorten vorkommen. Aufgrund der Entzündung des Dünndarms sterben mit der Zeit die Darmzotten ab, wodurch der Körper wichtige Nährstoffe nicht mehr aufnehmen kann. Zöliakie ist nicht heilbar und kann nur durch eine strikte glutenfreie Diät therapiert werden. Gemäss der IG Zöliakie ist ungefähr ein Prozent der Schweizer Bevölkerung von Zöliakie betroffen.
Zöliakie ist eine Autoimmunkrankheit, bei der sich der Dünndarm entzündet, sobald er mit Gluten in Kontakt kommt. Gluten sind eine Art von Proteinen, die in diversen Getreidesorten vorkommen. Aufgrund der Entzündung des Dünndarms sterben mit der Zeit die Darmzotten ab, wodurch der Körper wichtige Nährstoffe nicht mehr aufnehmen kann. Zöliakie ist nicht heilbar und kann nur durch eine strikte glutenfreie Diät therapiert werden. Gemäss der IG Zöliakie ist ungefähr ein Prozent der Schweizer Bevölkerung von Zöliakie betroffen.
Das Ganze kommt ausgerechnet in einer Zeit, in der die Haushalte allgemein mit steigenden Kosten konfrontiert sind. Auch die Krankenkassenprämien steigen 2027 erneut: Die mittlere Prämie legt um 5 Prozent zu.
Die Kürzung verärgert die Betroffenen. Tina Toggenburger (49) ist Geschäftsführerin der IG Zöliakie der deutschen Schweiz. Sie sagt zu Blick: «Nachdem die IV-Pauschale, die Familien mit Kindern bis 20 Jahren erhalten haben, per 2021 gestrichen wurde, ist dies nun eine weitere Kürzung der ohnehin schon viel zu kleinen Abgeltung der Mehrkosten für die Behandlung der Zöliakie.»
Bund rechtfertigt Senkung
Die Verärgerung ging auch am Parlament nicht vorbei. Gleich mehrere Fragen zum Thema Zöliakie wurden an den Bundesrat gerichtet. Auf Nachfrage von SP-Nationalrätin Nadine Masshardt (41) begründete der Bundesrat die Senkung damit, dass die zusätzlichen Kosten für eine glutenfreie Ernährung in den letzten 20 Jahren auf deutlich unter 2500 Franken gesunken seien.
Dabei bezog er sich auf mehrere Studien aus der Schweiz und anderen europäischen Ländern. Im Vergleich mit 2005 seien heute wesentlich mehr Alternativprodukte im Detailhandel verfügbar.
Und der Spareffekt? Wie hoch die Mehreinnahmen des Staates durch diese Kürzung sein werden, konnte der Bund nicht beantworten.
Betroffene wollen sich wehren
Die Kürzung will Tina Toggenburger jedenfalls nicht einfach geschehen lassen. Die IG Zöliakie lässt deshalb eine sogenannte Mehrkostenerhebung durchführen, um den tatsächlichen Preis einer Zöliakie-Erkrankung zu beziffern.
Die IG zweifelt daran, dass die vom Bundesrat verwendeten Daten als Grundlage für solch einen Entscheid ausreichen: «Die Schweizer Studie, auf die der Bund seine Entscheidung stützt, ist eine Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008. Die ausländischen Studien stammen aus Ländern, in denen sich die Preisgestaltung klar von der Schweiz unterscheidet.»
Auch der Thurgauer Mitte-Nationalrat Christian Lohr (64) wollte im Parlament wissen, ob der Bundesrat anerkennt, dass Menschen mit Zöliakie auf spezielle Diätprodukte angewiesen sind. In seiner Antwort verneint der Bundesrat dies, da die Diätprodukte nicht zwingend seien. Schliesslich gebe es Getreidesorten, die kein Gluten enthalten.
Auch von dieser Antwort hält Toggenburger wenig: «Sich nur von Reis, Mais, Kartoffeln und Quinoa zu ernähren, wie der Bund das vorsieht, ist – speziell bei Kindern und Jugendlichen – nicht umsetzbar und entspricht in keiner Weise der Esskultur der Schweiz.»
Wer nicht selbst betroffen ist, kann sich nur schwer vorstellen, welche Hürden die Autoimmunkrankheit im Alltag mit sich bringt. Tina Toggenburger sagt: «Spontan im Restaurant essen, am Bahnhof ein Sandwich kaufen oder im Bergrestaurant eine Suppe geniessen, sind alles Dinge, die mit Zöliakie nicht mehr möglich sind.» Eine glutenfreie Ernährung benötige oft viel Planung und Abklärungen, um sicherzustellen, dass glutenfreie Optionen erhältlich sind.
Wäre Italien ein Vorbild?
Anders als in der Schweiz beteiligt sich in Italien die Krankenkasse an den Kosten der glutenfreien Ernährung. Dies dürfte auch ein Grund sein, weshalb es in italienischen Supermärkten ein wesentlich grösseres Angebot an glutenfreien Produkten gibt als in der Schweiz.
Eine solche Kostenübernahme ist laut Bundesrat mit der obligatorischen Krankenkasse in der Schweiz nicht vereinbar. Stattdessen verweist die Landesregierung auf die Steuerabzüge.