Wer ist zuständig?
Bund und Basel streiten sich um Personenkontrollen am Euro-Airport

Bern will, dass Basel-Stadt die Kosten für die Personenkontrollen am Flughafen übernimmt. Es geht um 5 Millionen Franken. Der Kanton stellt sich quer.
Kommentieren
1/6
Der Euro-Airport liegt auf französischem Hoheitsgebiet.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Streit zwischen Bund und Basel-Stadt wegen Flughafen-Kontrollen auf französischem Boden
  • Basel-Stadt verweigert Zahlung, beruft sich auf Sonderfall-Rechtslage
  • Genf bezahlt jährlich 6,5 Millionen Franken für Kontrollen seit 2025
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_586.JPG
Céline ZahnoRedaktorin Politik

Der Euro-Airport Basel Mulhouse Freiburg liegt auf französischem Hoheitsgebiet – deshalb gibt es derzeit Zoff zwischen dem Bund und dem Kanton Basel-Stadt. Konkret geht es um die Personenkontrollen, die am Euro-Airport vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) durchgeführt werden. Der Bund ist der Ansicht, dass Basel-Stadt diese Kontrollen übernehmen soll – dieser wehrt sich allerdings dagegen. 

Eigentlich geht es gerade einmal um fünf Millionen Franken. Der Kanton argumentiert aber, dass sich der Euro-Airport – anders als die Flughäfen Zürich und Genf – auf französischem Hoheitsgebiet befindet. Das mache ihn «unter den Schweizer Flughäfen zu einem Sonderfall, und die Rechtslage gestaltet sich anders als in Zürich», schreibt das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) auf Anfrage der «Basler Zeitung»

Föderales Wirrwarr bei den Flughäfen

Dazu muss man wissen: In der Schweiz sind die Personenkontrollen an Flughäfen uneinheitlich geregelt. Am Flughafen Zürich etwa werden die Personenkontrollen von der Flughafenpolizei durchgeführt und vom Kanton bezahlt. An den Flughäfen Genf und Basel übernehmen dagegen Mitarbeitende des BAZG diese Aufgabe. Während der Kanton Genf seit dem 1. Januar dieses Jahres dafür jährlich rund 6,5 Millionen Franken bezahlt, lehnt Basel-Stadt die entsprechende Abgeltung ab.

Laut dem Sicherheitsdepartement Basel-Stadt kommt ein vom Kanton in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Schluss, dass die Zuständigkeit beim Bund liege. Deshalb sei «keine Entschädigung vorgesehen».

«Dass sich Basel-Stadt so vehement wehrt, verwundert mich»

Diese Sichtweise akzeptiert das BAZG nicht. Es liess die Frage deshalb vom Bundesamt für Justiz prüfen, welches das BAZG stützt: Man teile die Argumentation des Kantons Basel-Stadt «grundsätzlich nicht». Diese Einschätzung sei dem Kanton Mitte Dezember 2025 mitgeteilt worden. Eine Antwort aus Basel steht noch aus.

Die Basler SP-Nationalrätin Sarah Wyss (37) geht davon aus, dass es letztlich zu einer Vereinbarung kommen wird. Das sei «eine Frage der Zeit». Alle Kantone müssten gleichbehandelt werden – und übernehme der Bund kantonale Aufgaben, müsse der Kanton diese auch entschädigen. «Dass sich nun Basel-Stadt so vehement wehrt, verwundert mich.» Wyss geht davon aus, dass es beim Widerstand wohl eher um «eine Grundsatzfrage und weniger um eine Betragsfrage» geht.


Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen