Darum gehts
- Swissmedic büsst Coop Vitality wegen irreführender Impfwerbung in der Schweiz
- Werbesatz «Schützen Sie sich und andere» verstösst gegen Heilmittelgesetz
- Höhe der Busse wird im Sommer 2026 veröffentlicht, genaue Summe noch unbekannt
Ein Werbesatz zur Covid-19-Impfung hat für die Apothekenkette Coop Vitality ein rechtliches Nachspiel: Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat das Unternehmen gebüsst. Denn Coop Vitality schrieb in einer Werbung der Impfung auch einen Nutzen für Dritte zu – obwohl die heutigen offiziellen Empfehlungen des Bundes eine solche Aussage nicht mehr stützen. Swissmedic bestätigte entsprechende Informationen gegenüber Blick.
Konkret warb Coop Vitality mit dem Text: «Covid-Impfung. Schützen Sie sich und andere.» Dieser Satz ist problematisch.
Swissmedic hat den Apothekenriesen gestützt auf das Heilmittelgesetz gebüsst. Dieses regelt auch die «unzulässige Werbung» für Arzneimittel. Verboten ist Werbung, die irreführend ist und zu einem «übermässigen, missbräuchlichen oder unzweckmässigen Einsatz von Arzneimitteln» führt.
Massnahmenkritiker jubeln
Entscheidend ist laut Swissmedic, dass die aktuellen Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Impfung keine Aussagen enthalten, «wonach Mitmenschen bei einer Covid-Impfung auch geschützt werden». «Deshalb können mit einer solchen Aussage falsche und irreführende Anreize geschaffen werden, was werberechtlich nicht erlaubt ist.» Zur Höhe der Busse will sich Swissmedic noch nicht äussern. Diese werde erst im Sommer in einem Bericht publiziert.
Politisch heikel ist der Fall, weil er eine alte Debatte tangiert: Schützt die Covid-19-Impfung nur die geimpfte Person – oder auch deren Umfeld? Kritiker der Coronapolitik lesen den Entscheid denn auch bereits als Bestätigung ihrer Position. Zumal die Anzeige im Auftrag der Organisation Massvoll um Nicolas Rimoldi (31) eingereicht wurde. «Die Corona-Spritze schützte niemals andere. Heute enden fünf Jahre Falschinformationen», jubelt die Organisation in einer Medienmitteilung.
Doch auch das ist nicht korrekt.
Denn beim Swissmedic-Entscheid geht es einzig um das Werberecht – nicht um die Pandemiepolitik. Die Vorgaben sind enger gefasst als noch zu Beginn der Impfkampagne: Das BAG bestätigt auf Anfrage, dass die Informationen zum Übertragungsschutz der Impfung nicht generell falsch waren – aber zeitlich begrenzt.
Impfung schützte auch vor Übertragung
Seit der zweiten Hälfte 2022 dominieren Omikron-Varianten das Infektionsgeschehen in der Schweiz. Seither gilt laut BAG: «Die Impfung schützt primär gegen schwere Verläufe der Erkrankung.» Zuvor war die Lage anders: «Die Aussage, dass eine Impfung auch vor Übertragung schützte, war gültig für die damals verfügbaren Impfstoffe gegen Varianten des Virus bis zur Omikron-Variante», schreibt das BAG wörtlich.
Das BAG empfiehlt die Covid-19-Impfung heute nur noch bestimmten Risikogruppen, namentlich Personen ab 65 Jahren, Personen ab 16 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21 sowie schwangeren Personen.
Und Coop Vitality? Das Unternehmen will den Entscheid von Swissmedic nicht näher kommentieren. Man nehme diesen zur Kenntnis und orientiere sich «an den aktuellsten Erkenntnissen und Weisungen», erklärt ein Sprecher.