Darum gehts
- Schweizer Spitalgruppe klagt gegen Bund wegen Corona-Massnahmen vom 16. März 2020
- Gefordert werden 15'702'999 Franken Schadensersatz für ausgefallene Eingriffe
- Bundesgericht berät öffentlich am Donnerstag, ob die Klage rechtswidrig ist
Die Mienen waren ernst, als Gesundheitsminister Alain Berset (53, SP) und die damalige Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (65, SP) am 16. März 2020 vor die Medien traten. Mit einer Reihe von Massnahmen wollte der Bundesrat die Corona-Pandemie eindämmen. Öffentliche und private Veranstaltungen wurden verboten, Läden, Restaurants, Schwimmbäder und Theater geschlossen. «Jetzt muss ein Ruck durch unser Land gehen», sagte Sommaruga.
Fast sechs Jahre später könnte eine weitere Massnahme aus diesem Bündel nochmals teuer werden: Der Bundesrat entschied, dass Spitäler, Kliniken und Arztpraxen zwar geöffnet bleiben dürfen, aber auf nicht dringende medizinische Eingriffe verzichten müssen.
Über 15 Millionen Franken Schadensersatz
Das Swiss Medical Network klagt nun gegen den Bund – das Unternehmen fordert 15'702'999 Franken, um es für den Schaden zu entschädigen, den seine Spitäler aufgrund des Bundesrates hatten. Die Gruppe betreibt mehrere Privatkliniken in der ganzen Schweiz.
Am Donnerstag wird das Bundesgericht in einer öffentlichen Verhandlung darüber beraten. Dort dürfen sich dann die Kliniken und der Bund äussern. Letzterer beantragt die Abweisung der Klage.
Gegenüber Blick wollte die Spitalgruppe keine Stellungnahme abgeben. Sie will sich erst am Donnerstag vor Gericht äussern – auch dazu, wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt und weshalb sie die Anordnung des Bundesrates ablehnt.
Schon einmal Klage abgelehnt
Die Richterinnen und Richter dürften in einem ersten Schritt nur darüber entscheiden, ob die Entscheide rechtswidrig waren. Bereits im November 2024 hatte sich das höchste Schweizer Gericht zu den Corona-Massnahmen geäussert und eine Staatshaftungsklage von über 10'000 Beteiligten abgeschmettert. Diese hatten je einen symbolischen Franken Schadensersatz verlangt.
Das Bundesgericht argumentierte damals, es liege im öffentlichen Interesse, die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen und «damit verbundene Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu vermeiden». Die Behörden hätten bei der Wahl der jeweiligen Massnahmen einen «relativ bedeutenden Beurteilungsspielraum».