Vor 18 Jahren stimmten Behörden noch zu
Basler Ladenbesitzer muss Schriftzug plötzlich entfernen

Jürg Pressers Schaufenster-Beschriftung gilt plötzlich als unbewilligt, sagt das Baudepartement. Seit 2008 waren sie geduldet, doch jetzt droht Ärger wegen angeblich fehlender Dokumentation.
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Behördenärger in Basel: Ein Bastelladen muss seine Schaufensterbeschriftung plötzlich entfernen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Basler Ladenbesitzer Jürg Presser muss Schaufenster-Beschriftungen wegen fehlender Bewilligung entfernen
  • Denkmalpflege bestreitet frühere Zustimmung zu 2008 angebrachten Schriftzügen
  • Lösung: Reklamefolien auf Fensterinnenseite ist erlaubt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Jürg Presser ist wütend. Ende Dezember erhielt der Besitzer eines Basler Bastelgeschäfts Post vom Baudepartement: Die Beschriftungen «Presser 1001 Bastelideen» und «Presser Schmuck und Malen» an seinem Schaufenster seien nicht bewilligt.

Ein Baukontrolleur habe festgestellt, dass es sich um «bewilligungspflichtige Reklamefolien» handle, berichtet die «Basler Zeitung». Das sorgt für Unverständnis bei Presser: «18 Jahre lang war alles in Ordnung, bis einer vorbeigelaufen ist und fand, das gehe nicht.»

Denkmalpflege weiss nichts von einer Sanierung

Die Behörde fordert den Ladenbesitzer auf, ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten – oder halt die Schriftzüge zu entfernen. Ob es sich um eine gezielte Kontrolle oder Zufallsbeobachtung handelt, bleibt unklar. Das Bau- und Verkehrsdepartement verweigert gegenüber der «Basler Zeitung» eine Stellungnahme.

Besonders ärgerlich für Presser: Die Schriftzüge wurden 2008 im Rahmen einer Fassadensanierung angebracht – damals mit der Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege. «Ich habe jeden noch so kleinen Schritt mit der Denkmalpflege abgesprochen», sagt der Basler.

Doch als Presser die Denkmalpflege um eine Bestätigung dieser Absprache bat, erhielt er eine überraschende Antwort. Laut deren Akten fand die letzte Fassadenrenovation 1986 statt. Die Beschriftungen seien entweder ohne Begleitung der Denkmalpflege entstanden oder «wurden zumindest nicht dokumentiert».

Immerhin gibt es eine Lösung

Für Presser ist es eine absurde Situation. «In einer Zeit des Lädelisterbens sollte man froh sein, dass es solche Läden wie unsere überhaupt noch gibt, anstatt uns das Leben schwer zu machen», sagt er.

Doch der Geschäftsmann gibt nicht auf – und hat mittlerweile eine Lösung gefunden: Die Reklamefolien werden künftig auf der Innenseite der Fensterscheiben angebracht. Laut einem Baukontrolleur sei das erlaubt. «Solange sich die Reklame auf der Fensterinnenseite befindet, ist alles in bester Ordnung», sagt er.

Die «Basler Zeitung» berichtet jedoch, dass laut einem Schreiben der Regierung vom Februar 2022 auch innen angebrachte Reklamefolien eigentlich bewilligungspflichtig sind. Das Bauinspektorat handhabe jedoch eine liberalere Regelung: In der zugehörigen Verordnung hat die Behörde verankert, dass innen angebrachte Folien grundsätzlich toleriert werden.

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