Um Entlassungen zu verhindern
Schweizer Firmen sollen zwei Jahre Kurzarbeit anmelden können

Unternehmen sollen künftig höchstens während 24 statt 18 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen können. Das fordert die zuständige Ständeratskommission. Grund ist die schwächelnde Tech-Industrie.
Publiziert: 16.05.2025 um 12:47 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2025 um 12:55 Uhr
Insbesondere die Schweizer Tech-Industrie leidet unter der Unsicherheit an den globalen Märkten. Die zuständige Ständeratskommission will deshalb die Frist für Kurzarbeit verlängern.
Foto: imago/Future Image

Darum gehts

  • Ständeratskommission will Kurzarbeitsentschädigung für stark betroffene Unternehmen verlängern
  • Gesetzesänderung soll rasch in Kraft treten, um Entlassungen entgegenzuwirken
  • 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für die parlamentarische Initiative
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Nächstes muss die Schwesterkommission des Nationalrats darüber befinden.

Übersteht das Anliegen die parlamentarische Hürde, soll der Bundesrat künftig stark unter der Konjunkturkrise betroffenen Unternehmen eine längere Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung ermöglichen können. Der Entscheid darüber bliebe bei der Landesregierung.

In dieser Woche hatte der Bundesrat beschlossen, die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 18 statt 12 Monaten zu belassen respektive diese Erhöhung bis im Sommer 2026 zu verlängern. Er begründete diesen Schritt damit, dass die Arbeitslosenquote in der näheren Zukunft leicht steigen dürfte.

Arbeitsplätze gefährdet

Die SGK-S möchte nun noch weitergehen, um Entlassungen entgegenzuwirken. Insbesondere die Schweizer Tech-Industrie leide stark unter der Unsicherheit an den globalen Märkten. Die Gesetzesänderung sei für dringlich zu erklären, damit sie rasch in Kraft treten könne, hiess es in der Mitteilung.

Einige der betroffenen Unternehmen werden laut der SGK-S demnächst die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 18 Monaten erreichen, wodurch Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet seien. Eine Erhöhung der Bezugsdauer sei deshalb «sinnvoll und legitim». Damit dürften die betroffenen Unternehmen in der Lage sein, die wirtschaftlich schwierige Phase ohne Personalabbau zu überstehen.

Mit der Kurzarbeitsentschädigung deckt die Arbeitslosenversicherung den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben über eine gewisse Zeit einen Teil der Lohnkosten. Das soll verhindern, dass der Betrieb wegen einer kurzfristig schlechteren Auftragslage Angestellte entlassen muss.

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