Darum gehts
- SVP-Nationalrat Andreas Glarner nutzte KI-Video von Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan
- Immunitätskommission empfiehlt Aufhebung von Glarners parlamentarischer Immunität
- Rechtskommission des Ständerates muss Entscheidung zur Aufhebung der Immunität bestätigen
Der Wahlkampf von SVP-Nationalrat Andreas Glarner (62) aus dem Jahr 2023 hat noch immer Nachwehen. Damals nutzte er ein KI-erstelltes Video von Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (44). Die nationalrätliche Immunitätskommission war deshalb der Meinung, dass Glarner seinen Schutz verlieren sollte. Heute beurteilte die Rechtskommission den Fall.
Im mit künstlicher Intelligenz produzierten Video machte die Basler Politikerin Arslan plötzlich Werbung für die SVP und deren Ausschaffungspraxis. Daraufhin zeigte sie Glarner wegen Identitätsmissbrauch an.
Die parlamentarische Immunität
Da Glarner jedoch im Parlament sitzt, ist er zumindest teilweise vor einer Strafverfolgung geschützt, wegen der sogenannten Immunität. So soll die freie Meinungsäusserung gesichert werden.
Im Mai empfahl aber die Immunitätskommission des Nationalrats, diese aufzuheben. Der Entscheid fiel nach einer Anhörung des Aargauers hauchdünn zugunsten der Grünen-Politikerin. Das kam insgesamt überraschend: In der neunköpfigen Kommission sitzen allein vier SVPler.
Rechtskommission besiegelt Entscheid
Damit die Immunität aber definitiv aufgehoben wird, muss die Rechtskommission des Ständerats nachziehen.
Und diese hat entschieden: Gegen den Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner darf strafrechtlich ermittelt werden! Die Immunität von Glarner ist damit definitiv aufgehoben. Und der Entscheid fiel sogar ziemlich deutlich: Mit 9 zu 2 Stimmen schloss sich die Rechtskommission des Ständerats dem Entscheid der Immunitätskommission des Nationalrats an.
Diese Beschlüsse ermächtigen die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten AG dazu, den mutmasslichen Missbrauch von Arslans Identität genauer zu untersuchen. Es könnten jetzt weitere strafrechtliche Konsequenzen drohen. Es ist seit 2012 erst der zweite Fall, in dem die relative Immunität aufgehoben wurde.
Glarner: «Entscheid ist politisch motiviert»
Der Aargauer SVP-Politiker äussert sich im «Tages-Anzeiger», was er von dieser Entscheidung hält: «Der Entscheid, meine Immunität im Fall von Frau Arslan aufzuheben, ist rein politisch motiviert». Er fühle sich ungerecht behandelt. Er ist davon überzeugt, dass man an ihm eine Exempel statuieren wolle. Zu einer Verurteilung würde das Video nicht reichen, meint der 62-Jährige.
Im Lager Arslan herrscht dagegen Freude. Es sei erkannt worden, dass «die Meinungsfreiheit Grenzen hat und nicht für alle Äusserungen herhalten kann, erst recht nicht für künstlich generierte», sagte ihr Anwalt zum «Tages-Anzeiger».