Darum gehts
- Das BFS führt jährlich eine Strukturerhebung durch, seit 2010 Stichprobenverfahren
- Erhobene Daten sind anonymisiert und werden nicht an andere Behörden weitergegeben
- Rücklaufquote der Fragebögen liegt bei etwa 90 Prozent, Einsendeschluss 30. Januar 2026
Früher befragte das BFS für die Volkszählung alle zehn Jahre die gesamte Bevölkerung. Seit 2010 bezieht es die meisten dafür benötigten Informationen aus den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone und ist deshalb nur noch auf ungefähr 200’000 Stichproben aus der Bevölkerung angewiesen – diese dafür jährlich.
Anhand dieser sogenannten Strukturerhebung kommt der Bund zu weiteren relevanten Daten, die sich aus den Registern nicht ergeben. Dazu zählen zum Beispiel weiterführende Angaben zu Sprache, Religionsgemeinschaften, Familien- und Wohnverhältnissen.
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Alle erhobenen Angaben werden streng vertraulich behandelt. Nach Abschluss der Erhebungsphase im Herbst anonymisiert das Bundesamt für Statistik die Datensätze, indem Name, Vorname, Adresse und AHV-Nummer entfernt werden. Die Fragebögen selbst löscht es im Dezember.
Gut zu wissen: Die Daten werden nicht an andere Behörden – etwa Steuerverwaltung oder IV – weitergegeben.
Ja. Die Strukturerhebung ist obligatorisch. Die Grundlage liefert das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung (Volkszählungsgesetz).
Wer einen Fragebogen erhält, muss ihn vollständig und korrekt ausgefüllt innerhalb weniger Wochen zurücksenden. Dieses Jahr ist der Einsendeschluss am 30. Januar 2026.
Ja, das geht. Unter www.ecensus.swiss kann man mittels Eingabe des mitgelieferten Benutzernamens sowie des Passworts die Erhebung online durchführen. Das Ausfüllen kann auch unterbrochen werden, und man startet wieder bei der letzten Frage.
Das sollte nicht vorkommen, ist aber etwa bei einem Umzug, einem Auslandaufenthalt oder aufgrund der Haushaltsgrösse trotzdem möglich.
Das BFS versucht, die Belastung durch die Strukturerhebung gleichmässig auf die Bevölkerung zu verteilen, und hat dafür ein Verfahren eingeführt. Ausfüllen muss man den Fragebogen in einem solchen Fall trotzdem.
Etwas mehr als 40 Prozent der befragten Personen versäumen laut Angaben des BFS die erste Abgabefrist Ende Januar. Diese Personen erhalten am 12. Februar 2026 ein erstes Erinnerungsschreiben, am 26. März 2026 ein weiteres.
Die Antworten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit den Daten aus Einwohner-, Gebäude- und Wohnungsregistern ergänzt. Anschliessend überprüft das BFS, ob die Angaben beispielsweise zu Erwerbstätigkeit oder Arbeitsweg übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, werden betroffene Personen nochmals telefonisch kontaktiert.
Laut Volkszählungsgesetz droht in einem solchen Fall eine Gebühr von bis zu 1000 Franken. Bezahlen musste aber bisher noch nie jemand, sagt Julia Voronkova, Leiterin Produktion Strukturerhebung. Grund dafür sei die hohe Rücklaufquote der Fragebögen, die ungefähr bei 90 Prozent liegt. Solange die Teilnahmebereitschaft so hoch ist, dürfte das Bundesamt auch weiterhin keine Gebühren erheben.
Ja. Das BFS gibt die Ergebnisse jährlich auf seiner Website bekannt. Darüber hinaus informieren auch die Kantone über die Resultate.