Steuerabzug fürs Pendeln – die grosse Liste
Dem Auto-Bonus geht es in den Kantonen an den Kragen

In Luzern und Glarus soll der Steuerabzug für die Fahrkosten gesenkt werden. Andere Kantone haben bereits durchgegriffen. Was die Gründe sind – und wo sich Pendlerinnen und Pendler weiterhin auf ihren Arbeitsweg freuen können.
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Wer wie viele Steuerabzüge tätigen kann, hängt auch vom Wohnort ab.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Glarus plant, Pendlerabzug auf maximal 6000 Franken zu begrenzen
  • Acht Kantone haben keinen Maximalbetrag, St. Gallen erhöhte auf 8000 Franken
  • Bundesgrenze: 3300 CHF, 700 CHF für Velos, 70 Rp./km für Autos
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Deckeln oder nicht deckeln? Im Kanton Glarus wird die Frage beim Steuerabzug für die Fahrkosten zum Politikum. Auch in anderen Kantonen kommt der Pendlerbonus unter Druck, anderswo wurde er dagegen gar erhöht.

Der Umgang mit dem Arbeitsweg zeigt den Schweizer Kantönligeist: Wer mit dem ÖV unterwegs ist oder für den Weg ins Büro ein Privatfahrzeug benötigt, braucht auch Glück bei der Wahl seines Wohnorts.

Der Bund setzt tief an

Zumindest ein Wert ist für alle Steuerzahlenden in der Schweiz gleich: Der Bund erlaubt einen maximalen Abzug der Fahrkosten von 3300 Franken. Wird auf dem Pendelweg nur ein Velo oder ein Töffli genutzt, beschränkt sich der Betrag auf 700 Franken. Bei grösseren Motorfahrzeugen wird per Strecke abgerechnet: Motorräder profitieren von 40, Autos von 70 Rappen für jeden zurückgelegten Kilometer.

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Geht es um die Abzüge für spezifische Fahrzeuge, orientiert sich der Grossteil der Kantone an den Vorgaben des Bundes. Laut dessen Steuerharmonisierungsgesetz steht es den Ständen aber frei, andere Limiten einzuführen – oder gar keine.

In gleich acht Kantonen gibt es daher keinen Maximalbetrag beim Pendlerabzug. Unselbständige Büezer müssen sich besonders in Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Neuenburg, Tessin, Waadt und Wallis nicht vor einem langen Arbeitsweg scheuen. Davon profitieren Autofahrer – denn beim ÖV liegt das Kostendach grundsätzlich beim Generalabonnement.

Glarus will nun auch runter

Im Kanton Glarus ist das Auto-Privileg jedoch wohl bald vorbei: Im Dezember letztes Jahr entschied das Kantonsparlament, den Pendlerabzug auf maximal 6000 Franken zu deckeln. Ursprünglich wollte die Glarner Regierung gar auf 4000 Franken runter.

Ein grosses Argument gegen den Vorschlag des Regierungsrates: Einen so tiefen Maximalbetrag gibt es in der Schweiz kaum. Nur in Basel-Stadt (3200 Franken) und Genf (534 Franken) liegt er unter 5000 Franken.

Ein Bestreben gegen unten zeigten in den letzten Jahren jedoch zahlreiche Kantone. Das hat auch damit zu tun, dass der Bund die Deckelung erst 2014 eingeführt hatte. Dazu kommt das politische Verlangen nach Mehrerträgen und die ideologische Forderung nach einer Einschränkung des Auto-Pendelverkehrs.

Einzig St. Gallen machts umgekehrt

Im Kanton Solothurn wurde der Abzug etwa vor fünf Jahren auf Antrag der Grünen gedeckelt. Im Kanton Freiburg will die Regierung die Limite wegen Sparbemühungen von 12’000 auf 8000 Franken senken.

Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, versuchen die Grünliberalen, auch in Luzern den bereits bestehenden Deckel noch weiter runterzuschrauben: von 6500 auf 3300 Franken. So soll die drohende Lücke bei der Finanzierung der Strasseninfrastruktur geschlossen werden, argumentiert die GLP. Es ist nicht der erste Anlauf: Sowohl die GLP als auch die Grünen scheiterten im Kanton bereits mit ähnlichen Anträgen.

In die andere Richtung geht es einzig in der Ostschweiz: 2024 entschied die St. Galler Stimmbevölkerung ganz knapp, dass der Maximalbetrag auf 8000 Franken angehoben werden soll. Zuvor orientierte er sich seit 2016 an den Kosten für ein 2.-Klasse-GA. Über den Sieg jubelte vor allem die SVP: Der Entscheid ein Zeichen aus der Bevölkerung, dass man die arbeitende Bevölkerung mehr entlasten möchte, sagte damals Initiant und Kantonsrat Sascha Schmid (32) zu SRF.

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