Ständesratskommission mit Rückzieher
Bankenboni-Regulierung wohl vorläufig vom Tisch

Keine Lohnobergrenze für Schweizer Banker in Sicht. Die Ständeratskommission macht einen Rückzieher und lehnt selbst eine abgeschwächte Version der Motion ab. Der Entscheid fiel mit 8 zu 2 Stimmen deutlich aus.
Publiziert: 24.10.2025 um 18:22 Uhr
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Aktualisiert: 24.10.2025 um 21:14 Uhr
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Keine Lohnobergrenze für Banker: Die zuständige Kommission des Ständerats will nichts mehr von einer Regulierung wissen. (Archivbild)
Foto: AFP

Eine Lohnobergrenze für Top-Bankerinnen und -Banker von drei bis fünf Millionen Franken im Jahr soll es in der Schweiz auch künftig nicht geben. Das findet nach dem Nationalrat nun auch die zuständige Ständeratskommission. Sie macht damit einen Rückzieher.

Noch im Frühling hatte der Ständerat auf Antrag seiner Wirtschaftskommission (WAK-S) eine Motion von Jakob Stark (SVP/TG) für eine Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen knapp angenommen. Der Nationalrat schwächte in der Folge den Vorstoss ab.

Auch schwächere Version scheint zu scheitern

Demnach sollen Banken künftig einfach Vergütungssysteme haben, welche «keine falschen Anreize setzen». Der Nationalrat will insbesondere, dass Boni nicht ausbezahlt werden sollen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt. Zudem soll diese Regel auch nur für systemrelevante Banken gelten.

Die WAK-S zeigt sich davon aber nicht überzeugt. Mit 8 zu 2 Stimmen lehnt sie diese geänderte Version ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das Nein der kleinen Kammer ist angesichts des deutlichen Stimmverhältnisses sehr wahrscheinlich.

Praktische Umsetzbarkeit sei fraglich

Die Kommissionsmehrheit will ihren Entscheid jedoch nicht als Billigung überrissener Boni oder risikoreichen Verhaltens verstanden wissen, wie sie schrieb. Sie zweifle jedoch in erster Linie an der praktischen Umsetzbarkeit der Motion. Es sei fraglich, wie das anvisierte Anreizsystem in der Praxis überprüft werden könnte.

Weitere Stimmen fügten gemäss Mitteilung an, es sei nicht Staatsaufgabe, sich in die Ausgestaltung von Vergütungen der Banken einzumischen.

Der Ständerat entscheidet voraussichtlich in der Wintersession über die Motion.

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