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Abgesetzter Ständerat Stocker:«Wir haben nie ein Geheimnis draus gemacht»

SP-Ständerat spricht nach Absetzung auf Instagram
«Das Urteil ist eine Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell»

Das Bundesgericht setzte den SP-Ständerat auf Simon Stocker per sofort ab. Auf Instagram stellt er klar, er akzeptiere das Urteil, trete aber nochmals an. Die neue Wahl findet am 29. Juni 2025 statt.
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Das Bundesgericht hebte die 2023 erfolgte Wahl von Ständerat Simon Stocker auf, doch dieser will erneut antreten, wie er am Mittwoch bekannt gab.
Foto: keystone-sda.ch

Es war ein politischer Paukenschlag, mit dem das Bundesgericht in Lausanne am Mittwochvormittag die Schweiz erschütterte. Der Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (43) verliert sein Amt, das Volk muss neu wählen. Der politische Wohnsitz des SP-Politikers war gemäss dem Urteil am Wahltag nicht im Kanton Schaffhausen, sondern in der Stadt Zürich.

Noch am selben Tag kündigte Stocker auf Instagram an: «Ich trete wieder zur Wahl an». An einer eiligst einberufenen Medienkonferenz sprach er von einem «schwierigen Tag». Er fühle sich aber auch gelöster. «Die letzten eineinhalb Jahre waren ein riesiger Stress für mein Umfeld und mich.» Der Schwebezustand sei nun beendet.

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Abgesetzter Ständerat Stocker:«Die letzten eineinhalb Jahre waren ein riesiger Stress»

«Gerichtsurteile sind zu akzeptieren. Das ist ein zentraler Grundsatz unseres Rechtsstaats und es ist gerade in der heutigen Zeit wichtig, sich daranzuhalten», so Stocker. Der Kern des Urteils sei aber eine «Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell». Dieses hätten seine Frau und er sich so eingerichtet. «Ich habe nie ein Geheimnis darum gemacht und war immer stolz darauf.» In einer modernen Familie sei es nicht mehr so, dass Arbeits- und Wohnort zentriert seien. Das gilt für Politiker

«Es macht unser Leben etwas kompliziert, das können sie mir glauben», sagt Stocker. Beide wollten dieses Modell aber so. «Dass das Bundesgericht nun sagt, unsere Art des Zusammenlebens sei nicht mit einem politischen Amt vereinbar, enttäuscht mich.» Er akzeptiere aber die Rechtssprechung.

«Ich bin zuversichtlich»

Stocker sagt, er werde zur Wiederwahl antreten. «Ich will den vakanten Sitz für Schaffhausen wieder besetzen.» Er lebe mit seiner Familie in Schaffhausen, seine Frau sei dort angemeldet, der Sohn käme im Sommer in den Kindergarten in Schaffhausen. Sie hätten aber «aus beruflichen Gründen» noch eine zweite Wohnung in Zürich. Seine Frau sei dort als Wochenaufenthalterin gemeldet.

Stocker gibt sich überzeugt, den Sitz wiederzuholen. «Ich habe kein Groll gegen jemanden», sagt Stocker. Er wolle nun vorwärts schauen. «Ich bin zuversichtlich.»

Im Juni wird gewählt

Schnell auf das Urteil reagiert hat auch der Schaffhauser Regierungsrat. In einer Medienmitteilung teilt er mit, er habe das Urteil des Bundesgerichtes zur Kenntnis genommen. Wie vom Bundesgericht angeordnet, will er eine Neuwahl für die Besetzung des zweiten Schaffhauser Ständeratssitzes ansetzen. Die neue Wahl soll am 29. Juni 2025 stattfinden, ein allfälliger zweiter Wahlgang würde auf den 24. August fallen.

Dies ermögliche, die Teilnahme des neu gewählten Mitglieds in der Herbstsession. «Somit wird der zweite Schaffhauser Ständeratssitz nur in der Sommersession 2025 vakant sein», teilt der Regierungsrat mit.

Nun wird Hannes Germann (68, SVP) als einzige Stimme Schaffhausens in der kleinen Kammer vertreten, bis der zweite Sitz wieder vergeben ist.

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