Rassismus-Prozess in Uster ZH
Ex-SVP-Kantonalchef freigesprochen

Der frühere Präsident der Zürcher SVP, Patrick Walder, stand wegen Rassendiskriminierung vor dem Bezirksgericht Uster. Jetzt wurde er freigesprochen. Kritik seitens des Gerichts an Walder gibt es dennoch.
Publiziert: 08:42 Uhr
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Aktualisiert: 11:08 Uhr
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Rund um dem Prozess kam es zu Protesten, organisiert vom Eritreischen Medienbund Schweiz.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Bezirksgericht Uster hat am Mittwoch den ehemaligen Zürcher SVP-Kantonalpräsidenten Patrick Walder (37) vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Rassismus angeklagt, weil die SVP in einer Medienmitteilung «Eritreer pauschal als nicht integrierbare Gewalttäter» bezeichnet haben soll.

Es gebe keinen Beweis, dass Walder an der umstrittenen Medienmitteilung zum Thema Eritreer mitgearbeitet habe, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Der frühere Parteipräsident hatte argumentiert, dass er in den Ferien gewesen sei und nicht wisse, wer den Text geschrieben habe.

Walder gestand zwar in einem E-Mail, dass er den Text genehmigt hatte, allerdings kann dieses E-Mail nicht als Beweis verwendet werden. Der Polizist, der Walder die Frage stellte, hatte vergessen, ihn zuvor auf sein Aussageverweigerungsrecht aufmerksam zu machen.

Gericht äussert Kritik

Walder hat also keine strafrechtliche Verantwortung für den Text und muss sich auch nicht öffentlich bei der eritreeischen Gemeinschaft entschuldigen. Dies hatten mehrere Privatklägerinnen und Privatkläger gefordert, welche die SVP angezeigt hatten. Dennoch kritisierte das Gericht Walder und somit auch die SVP. Die Medienmitteilung zum Thema Eritreer verstosse in gewissen Teilen durchaus gegen die Anti-Rassismusstrafnorm.

Zwar sei es in der Politik erlaubt, zu vereinfachen oder zu übertreiben. Diese Medienmitteilung sei aber eine «undifferenzierte Verallgemeinerung», weil alle Eritreer als «nicht integrierbare Gewalttäter» bezeichnet worden seien. «Damit wird ein feindseliges, diskriminierendes Klima geschaffen», sagte der Richter.

Die Zürcher SVP feierte das Urteil in einer Mitteilung dennoch als «Sieg der Meinungsäusserungsfreiheit». Der Freispruch sei ein wichtiges Signal dafür, dass der freie politische Diskurs auch in Zukunft stattfinden müsse. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 210 Franken sowie eine Busse von 800 Franken gefordert. Sie war beim Prozess nicht anwesend. Ob sie das Urteil ans Obergericht weiterzieht, ist offen.

Auslöser war eine Mitteilung

Auslöser für die SVP-Medienmitteilung war ein Vorfall im Frankfurter Hauptbahnhof, bei dem ein Eritreer aus dem Kanton Zürich eine Mutter und ihren 8-jährigen Sohn vor einen einfahrenden Zug schubste. Der Knabe starb. Der Täter kam dauerhaft in eine psychiatrische Klinik.

Die SVP schrieb, dass diese abscheuliche Tat einmal mehr zeige, dass es sich bei «solchen Personen um nicht integrierbare Gewalttäter» handle, die in der Schweiz nichts verloren hätten. Sie würden «Familien, namentlich Frauen und Kinder, in Gefahr bringen».

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