Neue Regeln werfen Fragen auf
Lockert die Schweiz ausgerechnet jetzt ihren Brandschutz?

Das Brandschutzrecht wird just in diesen Tagen einer Totalrevision unterzogen. Nach der Tragödie von Crans-Montana dürfte der Entwurf unter Druck geraten.
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Wunderkerzen auf Champagnerflaschen haben die Decke des Clubs in Crans-Montana entzündet.
Foto: Zvg

Darum gehts

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Fabian EberhardStv. Chefredaktor SonntagsBlick

Nach der Tragödie in Crans-Montana VS stellen sich unbequeme Fragen: Tut die Schweiz genug für den Brandschutz? Braucht es griffigere Regeln? Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat Mitte September eine Vernehmlassung begonnen, die politischen Zündstoff birgt: Das Schweizer Brandschutzrecht soll einer Totalrevision unterzogen werden.

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) legte einen knapp 500-seitigen Entwurf für neue Brandschutzvorschriften vor. Die Richtlinien sollen schweizweit gelten, für die Umsetzung sind die Kantone und die Gemeinden zuständig.

Längere Fluchtwege

Laut den Verantwortlichen setzt die überarbeitete Version der Brandschutzvorschriften auf Verhältnismässigkeit, Deregulierung und mehr Eigenverantwortung. Schlagworte, die nach dem Drama in Crans-Montana aufhorchen lassen. Arbeitet die Schweiz gerade jetzt daran, ihren Brandschutz zu lockern?

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Tatsächlich sind punktuell Anpassungen geplant, die für Kritik sorgen. So erlauben die neuen Vorschriften in bestimmten Fällen längere Fluchtwege oder vereinfachte Anforderungen an brennbare Bauteile.

Geleitet wurde die Totalrevision von Isabel Engels, Professorin für Brandschutz an der Berner Fachhochschule. In einem Interview auf der Website der Hochschule erklärt sie: «Wir verabschieden uns vom Prinzip der Maximierung der Sicherheit. Die ergriffenen Massnahmen sollen eine Antwort auf die konkrete Situation und Gefährdung geben.» Im Fokus steht laut Engels die Verhältnismässigkeit: «Weg vom Prinzip ‹Mehr ist mehr und sicherer› hin zu gezielten, risikobasierten Massnahmen.» Künftig soll bei Bauvorhaben genauer beurteilt werden, welchen Einfluss Schutzmassnahmen auf den potenziellen Schaden im Brandfall haben.

«Ich habe grosse Schwierigkeiten damit»

Ein zentrales Element der Revision ist zudem die Eigenverantwortung. Bei gewissen Gebäudekategorien könnten behördliche Kontrollen durch private Gutachten ersetzt werden.

Gregor Plett, Leiter der Fachstelle Sicherheit und Brandschutz des Kantons Basel-Stadt, meldete in der SRF-Sendung «Echo der Zeit» Bedenken an. Er habe «grosse Schwierigkeiten» mit dieser Entwicklung. Der Trend «mehr Markt, weniger Staat» bereite ihm Sorgen – insbesondere in Kantonen ohne kantonale Gebäudeversicherung und ohne Versicherungsobligatorium. Dazu gehört auch das Wallis.

Die Verantwortlichen für die neuen Brandschutzvorschriften waren am Samstag für Fragen nicht erreichbar. Kürzlich wies Isabel Engels Befürchtungen allerdings zurück, wonach die überarbeiteten Vorschriften den Brandschutz aufweichen würden. Er werde dadurch bloss flexibler und vereinheitlicht: «Das neue System ermöglicht massgeschneiderte Konzepte, die auf das tatsächliche Risiko abgestimmt sind – mit dem Anspruch, die Sicherheit zu erfüllen, die von der Gesellschaft erwartet werden kann.»

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Ob die Brandschutzauflagen in der Bar Le Constellation in Crans-Montana eingehalten wurden, ist noch nicht geklärt. Derzeit erstellt das Forensische Institut Zürich ein Gutachten zur Tragödie. Auch eine strafrechtliche Untersuchung wegen mutmasslicher fahrlässiger Tötung läuft. Im Zentrum steht die Frage, ob der Club korrekt kontrolliert und bewilligt wurde und ob die Betreiber die Auflagen korrekt umgesetzt haben.

Klar ist bis jetzt: Die Betreiber haben die Bar im Jahr 2015 in Eigenregie renoviert und die Bauarbeiten auf Facebook dokumentiert. Auf den veröffentlichten Fotos ist unter anderem zu sehen, wie jene Schaumstoffverkleidung an der Decke montiert wurde, die später in Brand geriet. Zudem legen die Bilder nahe, dass die Treppe vom Untergeschoss ins Erdgeschoss – der einzige Fluchtweg für die Gäste – beim Umbau mutmasslich verschmälert wurde.

So wurde der Club zur Falle.
Foto: Blick Grafik

Noch bis in einer Woche nimmt die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Anpassungswünsche zu den neuen Brandschutzvorschriften entgegen. In Kraft treten sollen die neuen Regeln voraussichtlich im Frühling 2027.

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