Darum gehts
- Kommission empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative zur Begrenzung der Gesamtbevölkerung
- Initiative gefährdet Wohlstand und internationale Beziehungen der Schweiz
- Ablehnung mit 16 zu 9 Stimmen, kein Gegenentwurf mit 19 zu 6
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) empfahl die Volksinitiative mit 16 zu 9 Stimmen zur Ablehnung. Auf einen Vorschlag für einen direkten Gegenentwurf trat die Kommission mit 19 zu 6 Stimmen nicht ein, wie sie am Freitag mitteilte.
Mit der Frage der demografischen Entwicklung der Schweiz greife die Initiative zwar eine «reale Herausforderung» auf. Doch die Festlegung einer Zielgrösse der Gesamtbevölkerung sei kein geeignetes Instrument, um eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung sicherzustellen. In Zukunft würden Arbeitskräfte für die Erbringung der Grundversorgung benötigt, das sei ohne Zuwanderung nicht zu bewältigen.
Nein zu Gegenentwurf
Die Kommission betont, dass die Initiative den Wohlstand und die internationalen Beziehungen der Schweiz ernsthaft gefährde. Deren Annahme hätte zur Folge, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt werden müsste, «was über die Guillotine-Klausel den Wegfall der weiteren bilateralen Übereinkommen mit der EU zur Folge hätte». Dadurch würde unter anderem der Fachkräftemangel verschärft, und durch den Wegfall von Schengen/Dublin würden die Asylgesuche steigen und die innere Sicherheit gefährdet.
Auf einen direkten Gegenentwurf im Sinn einer verfassungsrechtlichen Schutzklausel, die das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht gefährden sollte, ist die Kommission nicht eingetreten. Die Volksinitiative kann in der nächsten Session im Nationalrat behandelt werden, wie es weiter hiess.