Nationalratskommission
Armee-Bestand soll nicht mehr beschränkt werden

Die zuständige Kommission des Nationalrates will die Obergrenze von 140'000 Militärdienstpflichtigen in der Schweizer Armee streichen. Stattdessen soll ein Mindestbestand festgelegt werden. So soll die Armee angesichts der aktuellen geopolitischen Lage flexibler werden.
Publiziert: 18:10 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Die Schweizer Armee soll nicht mehr auf 140'000 Wehrpflichtige beschränkt sein, findet die zuständige Nationalratskommission. (Archivbild)
Foto: Keystone
KEYSTONE-SDA_Quadrat_pos.jpg
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SIK-N) will die Vorgabe des Effektivbestandes der Schweizer Armee von höchstens 140'000 Militärdienstpflichtigen streichen. Gleichzeitig will die Kommission einen Sollbestand von mindestens 100'000 Wehrpflichtigen verordnen.

Die entsprechende Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO) soll entsprechend angepasst werden. 15 der 24 anwesenden Kommissionsmitglieder stimmten dafür, wie die Parlamentsdienste am Dienstagabend mitteilten.

Starre Vorgabe sei nicht gerechtfertigt

Die Kommissionsmehrheit erachte «eine starre Vorgabe eines Effektivbestandes insbesondere angesichts der schwierigen geopolitischen Situation als nicht mehr gerechtfertigt», hiess es in der Mitteilung weiter. Vielmehr solle der Effektivbestand «flexibel ausgestaltet sein, damit der Sollbestand jederzeit sichergestellt und eine Unterschreitung ausgeschlossen werden kann».

Dementsprechend lehnte die SIK-N die vom Bundesrat vorgeschlagene und von der Schwesterkommission im Ständerat angenommene Übergangsbestimmung ab, wonach der Effektivbestand von 140'000 Militärdienstpflichtigen während fünf Jahren hätte überschritten werden dürfen.

Armeeorganisation kommt in die Herbstsession

Eine Minderheit der Kommission sprach sich derweil gegen die Präzisierung eines Mindestsollbestandes aus, da ein Sollbestand ihrer Meinung nach auch nach unten eine gewisse Flexibilität zulassen solle.

Eine weitere Minderheit kritisierte, dass seit Anfang 2023 eine rechtliche Grundlage für die Überschreitung des zulässigen Effektivbestandes fehle und somit gegen das Legalitätsprinzip verstossen werde. Sie beantragt, die vom Ständerat angenommene Übergangsbestimmung abzulehnen.

Die Vorlage zur Revision der AO wird in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt.

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?