Darum gehts
- Vom 8. bis 26. September findet die Herbstsession von National- und Ständerat statt
- Entschieden wird unter anderem über die SRG-Halbierungs-Initiative und die Initiative zur 10-Millionen-Schweiz
- Auch Armee- und Asylthemen oder die Finanzierung der 13. AHV stehen auf der Agenda
Nationalrat will Landesverweise mit Strafbefehl ermöglichen
Von SDA
Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, sollen per Strafbefehl des Landes verwiesen werden können. Darauf pocht der Nationalrat mit einer Motion. Das einfachere Verfahren soll die Justiz entlasten.
Mit 111 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Nationalrat am Donnerstag Ja gesagt zu einer entsprechenden Motion. Mit Nein stimmten Vertreterinnen und Vertreter von SP, den Grünen und der GLP sowie mehrere Mitglieder der Mitte-EVP-Fraktion. Die Motion geht nun an den Ständerat.
Das Anliegen stammt von der Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats. Sie argumentiert, dass mit Landesverweisungen durch Strafbefehl eine Anklage vor Gericht nicht mehr zwingend erforderlich sei, wodurch die Justiz entlastet werde.
Parlament will mehr Transparenz bei Lebensmittelpreisen
Das Parlament will mehr Transparenz bei den Lebensmittelpreisen. Insbesondere will es genauer wissen, wer in der Wertschöpfungskette welche Marge erzielt und wo welche Kosten anfallen. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat eine entsprechende parlamentarische Initiative aus den Reihen der Grünen angenommen.
Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 21 zu 18 Stimmen ohne Enthaltungen. Die zuständige Ständeratskommission hatte die Ablehnung der Initiative beantragt. Der Rat folgte stattdessen einem Einzelantrag von Maya Graf (Grüne/BL). Nun kann die Wirtschaftskommission des Nationalrats eine Vorlage ausarbeiten.
Eingereicht hatte die Initiative die frühere Grünen-Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger im Jahr 2022. Die Genfer Politikerin kritisierte namentlich, zwar stiegen die Lebensmittelpreise für die Konsumentinnen und Konsumenten. Zugleich sei aber in den letzten Jahrzehnten der Preis, den Bäuerinnen und Bauern für ihre Produkte erhielten, gleich geblieben oder sogar gesunken. Dies sei für beide Seiten unbefriedigend.
Pasquier-Eichenberger forderte daher, die im Landwirtschaftsgesetz bereits vorgesehene Marktbeobachtung genauer zu umschreiben. Während sich die zuständige Nationalratskommission und später der Nationalrat hinter die Forderung stellten, verweigerte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) ihre Zustimmung.
Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) kritisierte, die Initiative bringe nicht nur enormen Aufwand, sie zwinge Unternehmen unter Umständen auch, Geschäftsgeheimnisse offenzulegen. Auch für die Bundesverwaltung würde der Aufwand steigen.
Ständerat will Wolfsabschüsse in Jagdbanngebieten ermöglichen
Der Ständerat will den Abschuss von Wölfen, für die eine Abschussbewilligung vorliegt, auch in Jagdbanngebieten ermöglichen. Die kleine Kammer stimmte am Donnerstag mit 33 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung für einen entsprechenden Vorstoss von Esther Friedli (SVP/SG).
Ein Abschuss soll aber nur dann möglich sein, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.
Daneben nahm die kleine Kammer auch einen Vorstoss von Pascal Broulis (FDP/VD) für den Abschuss von sogenannten «Problemwölfen» an. Letztere sollen abgeschossen werden dürfen, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten oder Menschen gefährden - auch wenn sie zu einem Rudel gehören.
Beide Vorstösse wurden gegen den Widerstand von Rot-Grün und mit Unterstützung der SVP, der FDP und der Mitte angenommen. Der Bundesrat hatte sich gegen die Verschärfung der Wolfsregulierung in der Jagdgesetzgebung ausgesprochen.
Als Nächstes muss der Nationalrat über die beiden Vorstösse entscheiden.
Parlament verlangt mehr Koordination bei der Spitalplanung
Die Kantone sollen nach dem Willen des Parlaments die Leistungsaufträge an Spitäler innerhalb einer Versorgungsregion künftig gemeinsam erteilen müssen. Stimmen sie sich nicht wie verlangt ab, soll der Bund subsidiär intervenieren können.
Mit 104 zu 88 Stimmen ohne Enthaltungen nahm der Nationalrat am Mittwoch eine Motion der Gesundheitskommission des Ständerats an. Er tat dies gegen den Willen einer Minderheit der vorberatenden Kommission aus den Reihen von SVP und FDP. Der Bundesrat muss sich nun gegen seinen Willen an die Umsetzung des Vorstosses machen. Denn die kleine Kammer hatte die Motion bereits in der Frühjahrssession angenommen.
Die Ständeratskommission als Urheberin der Motion bezeichnete die heutigen Bemühungen um interkantonale Koordination als unzureichend. Aus Kostengründen müsse verhindert werden, dass in bestimmten Regionen Überkapazitäten geschaffen würden. Der vorgeschlagene Mechanismus habe sich schon im Zusammenhang mit der Spitzenmedizin bewährt.
Ständerat will Schwangere ohne Stelle besser absichern
Schwangere sollen von der Arbeitslosenversicherung nicht mehr ausgesteuert werden. Der Ständerat will mit dieser Forderung eine Lücke in der Sozialversicherung schliessen, die Schwangere finanziell hart treffen kann.
Der Ständerat hiess dazu am Mittwoch eine Motion von Flavia Wasserfallen (SP/BE) gut, mit 24 zu 18 Stimmen und gegen den Willen der zuständigen Kommission. Deren Mehrheit hatte keinen Handlungsbedarf gesehen. Die allermeisten Frauen hätten während der Schwangerschaft keine grösseren Lohneinbussen.
Arbeitslose schwangere Frauen seien finanziell nicht abgesichert, hatte Wasserfallen den Vorstoss begründet. Würden Schwangere vor der Niederkunft aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgesteuert, verlören sie auch den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Laut dem Gewerkschaftsbund sind pro Jahr rund 500 Frauen davon betroffen.
Wären sie in der Versicherung geblieben, hätte das die ALV 8,2 Millionen Franken gekostet, sagte sie. Mehr Taggelder erhielten auch andere vulnerable Gruppen, etwa ältere Arbeitslose. Arbeitslosen Schwangeren könne es passieren, dass sie durch alle Netze fielen, doppelte Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) nach. «Eine soziale Absicherung von Schwangeren müsste selbstverständlich sein.»
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Arbeitslosenentschädigung setze grundsätzlich die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person voraus, sagte Bundesrat Guy Parmelin. Gemäss einer Studie dauerten Arbeitsunterbrüche während der Schwangerschaft im Mittel sechs Wochen. Das deute darauf hin, dass die heutige Regelung bereits einen weitgehenden Schutz biete.
Das Parlament erschwert den Wechsel von der Armee zum Zivildienst
Wehrpflichtige stossen künftig auf höhere Hürden, wenn sie von der Armee in den Zivildienst wechseln wollen. Das Parlament ist einverstanden mit vom Bundesrat beantragten Neuerungen.
Der Ständerat verabschiedete die Vorlage am Mittwoch mit 29 zu 11 Stimmen. Die Vorlage ist somit bereit für die Schlussabstimmung.
Eine Mehrheit im Parlament will, dass die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst sinkt. Damit werde ein Beitrag zur nachhaltigen Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes geleistet.
Im Fokus der Vorlage stehen Personen, die erst nach einem erheblichen Teil des Militärdienstes zum Zivildienst wechseln. Anträge von Links, nicht auf die Vorlage einzutreten respektive sie vom Bundesrat überarbeiten zu lassen, kamen nicht durch. Auch Anträge auf Streichung einiger der sechs Massnahmen wurden abgelehnt.
Der Schweizerische Zivildienstverband zeigte sich in einer Medienmitteilung am Mittwoch enttäuscht und kündigte an, mit Verbündeten das Referendum zu ergreifen, sollte die Sache am Freitag von den Räten endgültig so beschlossen werden.
Jans teilt aus an die Adresse der SVP
Anlässlich der Asylsession im Nationalrat gingen die Emotionen hoch. Der Justizminister Beat Jans hielt sich nicht zurück, um der SVP deutlich zu sagen, was er von ihren Asylvorstössen halte. «Heute haben Sie über fünf Motionen diskutiert, die nichts bringen, jedenfalls keine Lösungen, die nicht funktionieren und die im schlimmsten Fall sogar zusätzliche Probleme bringen», sagte er im Rat. Dem SVP-Asylchef Pascal Schmid warf er «irreführende» Aussagen in seiner Motion vor.
Das liess die SVP wiederum nicht auf sich sitzen: «Herr Bundesrat, wir sind uns ja bereits einiges von Ihnen gewohnt, aber diese Märchenstunde war nun wirklich zu viel», sagte SVP-Präsident Marcel Dettling zu Jans.
Viel übrig blieb am Schluss dann aber nicht. Der Nationalrat lehnte die SVP-Vorstösse mehrheitlich ab.
So wollte der Rat nichts wissen von einer sofortigen Aufhebung des Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainern. Ebenso lehnte der Rat den Vorstoss ab, der den Bundesrat aufforderte, «von Schweden und Dänemark» in der Asylpolitik zu lernen. Eine Mehrheit sprach sich jedoch für die Verschärfung von Aufenthaltsbewilligungen für vorläufig aufgenommenen Personen aus.
Ebenfalls eine Mehrheit fand das Anliegen der FDP, welche gesetzlichen Anpassungen forderte, «damit Migrantinnen und Migranten, die in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen, nicht bessergestellt sind als jene, die an der Schengen/Dublin-Aussengrenze». Auch zu letzterer Forderung hatte Jans im Rat gesagt, das sei keine gute Idee. Eine Mehrheit im Nationalrat sah dies anders.
Nach Scheidungen auf Bauernhof: Partnerinnen und Partner sollen nicht mehr leer ausgehen
Auf Bauernbetrieben mitarbeitende Ehepartnerinnen und -partner sollen bei einer Scheidung finanziell besser abgesichert werden. Das Parlament ist einverstanden mit den dafür notwendigen Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz, die in Absprache mit der Branche entstanden sind.
Kommt es zu einer Scheidung, stehen Partnerinnen und Partner von landwirtschaftlichen Betriebsleitern und -leiterinnen finanziell oft vor dem Nichts. Die Vorlage, die der Bundesrat auf Verlangen des Parlaments erstellt hat, regelt deshalb die Mitarbeit der Partnerinnen und Partner auf dem Landwirtschaftsbetrieb.
Mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung sagte der Ständerat am Mittwoch Ja zu den Gesetzesanpassungen, die zuvor schon der Nationalrat gutgeheissen hatte. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen. Sie sei in Absprache mit den Branchenverbänden entstanden, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW).
Konkret müssen verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Betriebsleitende eine gemeinsame Beratung zum Güterrecht und die Regelung der Mitarbeit wahrnehmen. Tun sie das nicht, erfüllen sie die Voraussetzungen für Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen nicht mehr. Etwa 2000 bis 2300 Betriebe pro Jahr stellten jährlich entsprechende Gesuche, sagte Ettlin dazu.
Im Nationalrat hatte eine unterlegene Minderheit um Jürg Grossen (GLP/BE) die Vorlage als Alibi-Übung bezeichnet. Es brauche mehr Schutz für auf dem Hof mitarbeitende Partnerinnen und Partner. Der Antrag der Minderheit, die Vorlage in diesem Sinn überarbeiten zu lassen, wurde aber abgelehnt.
SVP will auch diese Session über das Asylthema reden
Von Sophie Reinhardt
Fast an jeder Session kommt es inzwischen zu sogenannten ausserordentlichen Sessionen. Auch heute Mittwoch diskutiert der Nationalrat über Verschärfungen beim Asylrecht, anlässlich der von der SVP einberufenen ausserordentlichen Session Asyl. Diese soll unter anderem helfen, Themen schneller zu behandeln, zum Beispiel bei gleichlautenden Vorstössen. Auf dem Programm stehen heute mehrere Vorstösse der SVP und einer der FDP.
Allerdings gibt es auch Kritik an diesem Instrument der «ausserordentlichen Session». «Mit einer ausserordentlichen Session gewinnen wir in diesen Fällen gar nichts», schimpfte Grünen-Ständerat Mathias Zopfi (41) im Frühling im Blick. «Das Instrument ist ein Minderheitenschutz. Aber in letzter Zeit wird es vor allem genutzt, um Show zu machen und Medienpräsenz zu erhalten.» Er hat deshalb einen Vorstoss eingereicht und verlangt eine Beschränkung. «Oftmals werden nur Partei-Parolen heruntergebetet, anstatt tatsächliche Lösungen zu suchen.»
Der Ständerat führte am Dienstag auf Antrag der SVP bereits eine ausserordentliche Session durch. Die kleine Kammer hiess dabei eine Motion aus den Reihen der SVP gut. Vorläufig Aufgenommene sollen einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung erst nach zehn statt nach fünf Jahren stellen dürfen. Drei weitere SVP-Vorstösse lehnte die Mehrheit des Ständerats ab.
Nationalrat will flexiblere Regeln für Homeoffice – Gewerkschaften warnen
Von Céline Zahno und Ruedi Studer
Der Nationalrat will das Arbeitsgesetz liberalisieren. Mit 119 zu 63 Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer einer Vorlage zu. FDP-Präsident Thierry Burkart (50) hat die Revision bereits 2016 mit einem Vorstoss angestossen. «Ich will die Homeoffice-Arbeit stärken und den Menschen dadurch mehr Flexibilität im Alltag ermöglichen», sagt er. Es gehe dabei nicht darum, die Arbeitszeit insgesamt zu erhöhen, sondern zeitlichen Rahmen für die Arbeitnehmer zu lockern.
Gerade für Familien oder Alleinerziehende sei das wichtig. So könne jemand beispielsweise frühmorgens E-Mails beantworten, bevor er sich um seine schulpflichtigen Kinder kümmere. Die neue Regelung soll zudem ermöglichen, zwischendurch Sport zu treiben. «Wer dann zwischen 21 und 22 Uhr noch mal E-Mails beantwortet, verstösst heute gegen das Gesetz – das soll sich ändern.»
Während der Debatte im Parlament haben Politiker aus dem linken Lager vor der Vorlage gewarnt. «Dass sie das alles als Gestaltungsfreiheit verkaufen, ist der Gipfel des Zynismus», sagte etwa SP-Nationalrat David Roth (40). Homeoffice und Telearbeit seien schon heute möglich, ohne diese Deregulierung – letztere öffne nur Tür und Tor für schlechtere Arbeitsbedingungen.
«Diese Deregulierung verschlechtert die Arbeitsbedingungen auf breiter Front», warnte auch Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard (57) im Voraus. Der bereits flexible Arbeitsmarkt werde noch weiter liberalisiert. «Schon heute leisten viele Arbeitnehmende Überstunden, auch während der Ruhezeit. Aber zumindest schützt sie das Gesetz vor den grössten missbräuchlichen Forderungen des Arbeitgebers», so Maillard. «Mit dieser Reform müssten die Angestellten fast rund um die Uhr zur Verfügung stehen.»
Die Angestellten hätten nur auf dem Papier die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. «In der Realität sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel, damit werden 17-Stunden-Tage möglich», moniert Maillard. «Die Folgen dieser Revision wären mehr Stress, Schlafstörungen und Burn-outs.»
Burkart widerspricht: Die Revision legalisiere nur, was in der Realität bereits gelebt wird. «Die Flexibilisierung ist keine Pflicht, sondern ein zusätzliches Recht für den Arbeitnehmer. Er erhält mehr Gestaltungsfreiheit», so Burkart. Und: «An der Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche ändert sich nichts!»
Den Überblick zu behalten, ist nicht einfach, wenn sich ab Montag National- und Ständeräte treffen. Dutzende Themen stehen auf der Agenda. Blick hilft dir, den Überblick zu behalten. Hier stellen wir die elf wichtigsten Geschäfte vor – und berichten in unserem Ticker ab Montagnachmittag live über die wichtigsten Entscheide.
Weniger Geld für SRF
Die SRG-Halbierungs-Initiative, die die Radio- und TV-Gebühren auf 200 Franken pro Haushalt senken will, kommt in den Ständerat. Die vorberatende Kommission lehnt die Initiative ab, da der Bundesrat bereits eine schrittweise Senkung der Empfangsgebühr für Haushalte auf 300 Franken bis 2029 beschlossen hat.
Behandlungsdatum: 22. September.
Ist Schluss bei 10 Millionen in der Schweiz?
Der Nationalrat befasst sich mit der SVP-Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz». Diese fordert, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die Zehn-Millionen-Grenze vor dem Jahr 2050 nicht überschreitet. Die zuständige Kommission lehnt die Initiative ab. Arbeitskräfte aus dem Ausland würden weiterhin benötigt, etwa in der Gesundheitsversorgung, argumentiert sie.
Behandlungsdatum: 22. und 25. September.
Kurzarbeit nach dem Zollschock
Das Parlament entscheidet, ob Schweizer Firmen künftig während bis zu 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen können statt wie heute während 18 Monaten.
Behandlungsdatum: 10. September.
Müller-Meier, nur Meier oder lieber Meier Müller?
Der Ständerat entscheidet, ob Verheiratete sowie eingetragene Partnerinnen und Partner künftig wieder einen Doppelnamen führen dürfen, also beispielsweise Petra Muster Weber. Demnach sollen beide Ehegatten wieder einen Doppelnamen führen und dabei die Reihenfolge der Namen frei wählen können. Wie der Nationalrat will auch die Ständeratskommission nicht, dass Kinder Doppelnamen führen.
Behandlungsdatum: 23. September.
Ein Umweltskandal?
Der Nationalrat führt eine ausserordentliche Session zu Ewigkeitschemikalien (PFAS) durch. Ein Vorstoss verlangt sachgerechte Grenzwerte für PFAS. Sagt der Nationalrat hier Ja, muss der Bundesrat handeln.
Behandlungsdatum: 9. September.
Adoptionsverbot könnte gekippt werden
Internationale Adoptionen sollen in der Schweiz nicht verboten werden. Das fordert eine Motion der Rechtskommission des Nationalrates.
Behandlungsdatum: 10. September.
Mehrere Asylentscheide auf der Agenda
In beiden Räten stehen nächste ausserordentliche Asyl-Sessionen bevor. Traktandiert sind Vorstösse aus der SVP. Beispielsweise sollen keine Resettlements für besonders verletzliche Geflüchtete mehr durchgeführt werden, bis das Asylsystem stabiler ist. Zudem stellt die SVP die Forderung nach einer Aufhebung des Status S für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Ständerat äussert sich zudem zur Frage, ob sich die Schweiz am Solidaritätsmechanismus im EU-Migrationspakt beteiligen soll oder nicht. Der Mechanismus sieht die Übernahme von Asylsuchenden bei starkem Andrang, Finanzmittel oder operative Hilfen vor. Der Nationalrat lehnte im Sommer ein Mitmachen mit knappem Mehr und zahlreichen Enthaltungen aus der FDP ab.
Behandlungsdaten: 10., 23. und 24. September.
Gibt es auch in der Schweiz Sammelklagen?
In der Schweiz dürfen keine Sammelklagen eingeführt werden. Im Parlament ist ein Vorstoss hängig, der das ändern will. Im Ständerat entscheidet sich, ob das Geschäft weiterbehandelt wird oder definitiv vom Tisch ist.
Behandlungsdatum: 15. September.
SP will neue Abstimmung über F-35
Kampfjets: Der Ständerat wird eine Debatte führen über die Mehrkosten von bis zu 1,3 Milliarden Franken für den Kauf von neuen F-35-Kampfjets aus den USA. Franziska Roth (SP/SO) verlangt mit einer Motion, dass sich das Parlament und mit einem fakultativen Referendum auch das Volk zu einem allfälligen Nachtragskredit äussern können müssten.
Behandlungsdatum: 17. September.
Wer zahlt für die 13. AHV?
Nachdem bereits beschlossen ist, dass die 13. AHV-Rente ab Ende 2026 ausbezahlt wird, geht es nun um die Finanzierung der dafür nötigen höheren Ausgaben. Im Nationalrat dürfte es spannend werden. Seine zuständige Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, die Zusatzrente ausschliesslich über die Mehrwertsteuer zu finanzieren, aber befristet bis 2030. Der Bundesrat hingegen möchte für die 13. Rente eine unbefristete Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Ständerat wiederum will neben der Mehrwertsteuer auch die Lohnbeiträge nach oben anpassen.
Behandlungsdatum: 17. September.
Mehr Soldaten für die Armee
Wehrpflichtigen soll es erschwert werden, von der Armee zum Zivildienst zu wechseln. Das finden bereits der Bundesrat und der Nationalrat. Der Ständerat wird gegen Ende der Herbstsession darüber entscheiden.