Darum gehts
- Nationalrat will kantonale Mindestlöhne kappen
- Gewerkschaften und Kantone kritisieren das geplante Bundesgesetz scharf
- Fünf Kantone haben eigene Mindestlöhne zwischen 20 und 24.50 Franken pro Stunde
Linke und Gewerkschaften wetzen bereits die Messer für das Referendum. Der Nationalrat hat mit 109 zu 76 Stimmen bei sieben Enthaltungen entschieden, dass kantonale Mindestlöhne in gewissen Fällen gekappt werden sollen.
Dann nämlich, wenn die Sozialpartner einen nationalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart haben und der Bundesrat diesen für allgemeinverbindlich erklärt hat. Dann könnten tiefere GAV-Löhne auch bessere kantonale Mindestlöhne übersteuern.
SP droht mit Referendum
Kaum war die Gesamtabstimmung im Nationalrat durch, meldete sich die SP bereits mit einer Medienmitteilung zu Wort. Die Partei spricht von einem «Frontalangriff auf Mindestlöhne», der Nationalrat wolle die Löhne senken. Und sie kündigt an: «Die SP wird die Gesetzesänderung mit allen Mitteln bekämpfen – nötigenfalls mit einem Referendum.»
SP, Grüne und GLP hatten zuvor bereits in der Ratsdebatte ihren Unmut deutlich gemacht. SP-Co-Chef Cédric Wermuth (39) sprach von einem «Lohnsenkungsgesetz». Gewisse Löhne würden damit um Hunderte Franken monatlich gesenkt, als habe es in den letzten Monaten und Jahren keine Steigerung der Lebenshaltungskosten gegeben, monierte er. «Das ist ein parlamentarischer Putsch der Chefs und der Bosse gegen die Lohnabhängigen in diesem Land.»
Er sei kein Fan von Mindestlöhnen, schickte GLP-Chef und Unternehmer Jürg Grossen (55) voraus. Trotzdem beantragte er, erst gar nicht auf die Vorlage einzutreten. «Es ist ein massiver Eingriff in das Gleichgewicht zwischen Sozialpartnerschaft, Föderalismus und Demokratie», warnte er. «Es ist ein Verfassungsbruch durch die Hintertür. »
Selbst SVP-Wirtschaftsminister Guy Parmelin (65) sprach sich namens des Bundesrats gegen die Vorlage aus. «Sie ist in vielerlei Hinsicht problematisch», sagte er. Ein GAV sei ein privatwirtschaftlicher Vertrag und kein Gesetz. Die Kantone seien zudem berechtigt, Mindestlöhne als sozialpolitische Massnahme zu bestimmen.
Bürgerliche setzen sich durch
Auf bürgerlicher Seite war damit kein Durchkommen. FDP, SVP und Mitte sprachen sich weitgehend geschlossen für das neue Bundesgesetz aus. Mit der Vorlage werde die Sozialpartnerschaft gestärkt, zeigte sich Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy (46) überzeugt. Und: «Nicht alle Unternehmen können gleich hohe Löhne bezahlen, auch wenn sie es vielleicht möchten.»
Es gehe darum, einen «Missstand» zu beheben, so FDP-Nationalrat Marcel Dobler (44). «Die Sozialpartnerschaft hat eine zentrale Bedeutung, die Gesamtarbeitsverträge sind hart verhandelt.» Dabei würden auch andere Elemente berücksichtigt. Und: «Zu hohe Mindestlöhne vernichten Einstiegsjobs.»
Das Geschäft geht nun an den Ständerat, der voraussichtlich in der Herbstsession darüber entscheiden wird.
Fünf Kantone mit Mindestlohn
Aktuell kennen fünf Kantone eigene Mindestlöhne. Diese variieren zwischen 20 Franken pro Stunde im Tessin und 24.50 Franken in Genf. In den Kantonen Tessin, Basel-Stadt und Jura gilt bereits der Vorrang der GAV-Löhne, nur in Neuenburg und Genf gehen die kantonalen Mindestlöhne vor.
In den Städten Zürich, Winterthur und Luzern kamen lokale Mindestlöhne in Volksabstimmungen durch, sind aber noch nicht umgesetzt. In mehreren Kantonen und Städten sind zudem Volksinitiativen hängig.