Nach tödlichen Schüssen in Aarau
Deutsche zeigen auf Schweizer Waffengesetz – Politiker reagieren

Das Ausland staunt über den Schweizer Umgang mit Waffen. Nach der Tat in Aarau gerät das hiesige Waffenrecht unter Druck. Erste Politiker fordern bereits Verschärfungen – andere warnen vor mehr Bürokratie.
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Über 40 Schuss feuerte der mutmassliche Amokschütze mit seiner Kalaschnikow AK-74 auf Besucherinnen und Besucher der Rave-Party in Aarau.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ein 43-jähriger Schweizer erschoss mutmasslich in Aarau eine Frau mit einer AK-74
  • Die Waffe wurde legal vor 20 Jahren im Kanton Jura erworben
  • Schweizer Politiker fordern ein schärferes Waffenrecht
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Riccarda CampellRedaktorin Politik

Heute wäre diese Waffe verboten. Mit einer Kalaschnikow AK-74 soll der mutmassliche Täter in Aarau rund 40 Schüsse auf Gäste einer Rave-Party abgefeuert haben. Maria S. (†22) starb dabei.

Der 43-jährige Schweizer hatte die Waffe bereits vor rund 20 Jahren gekauft – zu einer Zeit, als das noch legal war. Für die Waffe gilt deshalb heute lediglich eine Registrierungspflicht. Erworben werden darf eine AK-74 dagegen mittlerweile nur noch mit einer Ausnahmebewilligung.

«Dieser hemdsärmelige Umgang macht das Land unsicherer»

Dass eine solche Waffe in die Hände des mutmasslichen Täters gelangen konnte, sorgt im Ausland für Irritationen. Der «Südkurier» fragt: «Wie ist es möglich, dass Leute wie der mutmassliche Täter so mühelos in den Besitz von Waffen und Munition kommen können?» Die Frage müsse sich nicht nur an die Ermittler richten, sondern an die Schweiz insgesamt.

Das Land sei für seinen «freimütigen Umgang insbesondere mit Armeewaffen» bekannt. «Von aussen mag das viele zu Recht irritieren, in der Schweiz selbst überrascht das niemanden.» Geschichten von Rekruten über verschossene oder kurzerhand eingesteckte Munition gehörten ebenso dazu wie alte Weltkriegswaffen und ausgediente Sturmgewehre in Privathaushalten.

Was als Teil der Wehrhaftigkeit verstanden werde, bewirke gemäss dem «Südkurier» aber das Gegenteil: «Dieser hemdsärmelige Umgang mit Schusswaffen macht das Land unsicherer. Hier endlich genauer hinzusehen, ist dringend geboten.»

SP-Ständerätin fordert Verschärfung des Waffenrechts

Auch SP-Ständerätin Franziska Roth (60) sieht nach der Tat Handlungsbedarf. Halbautomatische Waffen wie die Kalaschnikow AK-74 sollen ihrer Ansicht nach künftig ohne Ausnahme verboten sein. «Das würde bedeuten, dass man Waffen, die früher gekauft wurden, einzieht», sagt sie gegenüber dem SRF.

Für den parteilosen Ständerat Daniel Jositsch (61) geht es vor allem um Menschen mit erhöhtem Risiko: «Je schwieriger es für diese Menschen ist, an eine Waffe zu kommen, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit für Taten.» Er könnte sich vorstellen, Besitzer altrechtlicher Waffen nachträglich zu einem Nachweis als Sportschütze oder Sammler zu verpflichten. Wie viele Waffen davon betroffen wären, sei allerdings unklar.

«Das Umfeld hätte die Polizei über seine Waffen informieren müssen»

Von solchen Plänen halten bürgerliche Sicherheitspolitiker wenig. Sie betonen: Neue Vorschriften würden vor allem zusätzliche Bürokratie schaffen.

Bereits im Frühling hatte Justizminister Beat Jans (62) strengere Regeln für potenzielle Gefährder angekündigt – damals im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Künftig sollen Behörden solchen Personen Waffen schneller entziehen können. Zudem sollen sie bei einer Gefährdungsmeldung automatisch prüfen, ob die betroffene Person Waffen besitzt. Erste Entscheide sind für Anfang 2027 geplant.

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