Mögliche Rückschaffungen?
Bund entscheidet wieder über Asylgesuche von Syrern

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kündigt an, Asylanträge aus Syrien wieder zu prüfen. Die Massnahme gilt ab September zunächst für bestimmte Personengruppen. Eine Ausweitung wird in Betracht gezogen.
Publiziert: 14:33 Uhr
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Der Bund will Asylanträge von Syrerinnen und Syrern ab dem 1. September wieder prüfen: Zerstörung in der syrischen Stadt Palmyra. (Archivbild)
Foto: Ghaith Alsayed
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Bund will Asylanträge von Syrerinnen und Syrern ab dem 1. September wieder prüfen. In einem ersten Schritt betreffe dies aber nur vulnerable sowie straffällige Personen, wie das Staatssekretariat für Migration am Donnerstag über X bekannt gab.

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Auch für Personen, die eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellten, werde die Entscheidtätigkeit wieder aufgenommen, hiess es weiter.

Prüfung war lange nicht möglich

Nach dem Sturz des syrischen Langzeit-Machthabers Baschar al-Assad Mitte Dezember 2024 hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) per sofort alle Asylverfahren und -entscheide von Asylsuchenden aus Syrien sistiert. Damals hiess es, es könne nicht fundiert überprüft werden, ob Asylgründe vorliegen würden.

Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung sei dies nun aber wieder möglich, hiess es am Donnerstag auf der Website des SEM. Das SEM beobachte die Lage in Syrien «weiterhin sorgfältig» und werde zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidtätigkeit für weitere Personenkategorien aus Syrien wieder aufnehmen.

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