Darum gehts
- SVP-Nationalrat fordert Gewichtserhöhung für B-Führerschein
- EU plant Anpassung der Regeln für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen
- In Graubünden wurden 2024 28 Anzeigen wegen zu schwerer Wohnmobile erstattet
Die Schweiz ist ein Volk von Campern. Wer den Führerausweis in der Kategorie B in der Tasche hat, darf bis zu 3,5-Tonnen schwere Wohnmobile lenken. Doch viele Camper fahren am Limit, sagt SVP-Nationalrat Franz Grüter (61). «Eine Familie mit zwei Kindern kann kaum in die Ferien fahren, ohne das Gesetz zu brechen.»
Denn viele Wohnmobile seien schon leer bis zu 3,2 Tonnen schwer. Dazu müssen Wassertank, Vorratskammer, Kleider und der Kühlschrank gefüllt werden. Velos und weiteres Gepäck kommen dazu. So wird das Maximalgewicht schnell überschritten. «In der Realität fahren wohl viele Camper überladen», schätzt Grüter. Darum wird er jetzt aktiv und fragt den Bundesrat, ob künftig Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit dem B-Billett gelenkt werden dürfen. «Für die Verkehrssicherheit macht das keinen Unterschied. Die Fahrzeuge sind meist für höhere Gewichte ausgelegt, und wer mit einem Anhänger fährt, darf bereits Fahrzeuge mit einem solchen Gesamtgewicht lenken.»
Hoffnung von der EU
Hoffnung schöpft SVP-Mann Grüter ausgerechnet dank der Europäischen Union. Sie plant nämlich eine Anpassung ihrer Regeln. Wohnmobile bis 4,25 Tonnen sollen schon bald mit Führerschein Kategorie B erlaubt sein. Grüter will, dass die Schweiz die Regeln ebenfalls übernimmt. «Es macht Sinn, wenn wir in diesem Bereich gleiche Regeln haben. Es wäre ja unsinnig, wenn jemand, der nach Holland in die Ferien fährt, sein Gepäck erst unterwegs aufladen könnte.»
Blick hat bei einzelnen Tourismus-Kantonen nachgefragt. Nur wenige kennen die genauen Zahlen für Wohnmobile: Im Kanton Graubünden wurden allein im Jahr 2024 28 Anzeigen an die Staatsanwaltschaft überwiesen, weil die Personen mit einem Führerausweis Kategorie B ein zu schweres Wohnmobil gelenkt haben. Wird man dabei erwischt, drohen je nach Kanton Bussen von 250 bis 350 Franken.
Der Bundesrat wird die Frage am kommenden Dienstagnachmittag beantworten. Einen Vorstoss von Grüter empfahl er vor drei Jahren jedoch zur Ablehnung – man wolle den Entscheid der EU abwarten und erst danach die Diskussion führen.