Darum gehts
- Metzger Anton Ruf darf seinen Solarstrom nicht in der Nachbargemeinde nutzen
- Das Parlament beschränkt lokale Elektrizitätsgemeinschaften auf Gemeindegrenzen
- Einen GLP-Vorstoss für eine Lockerung lehnt der Bundesrat ab
Den selbst produzierten Solarstrom weiterverkaufen – das machen viele. Doch für Metzger Anton Ruf (56) gibt es Hindernisse: Er will den Strom von seinem Hausdach in Winznau SO nutzen, um seine Metzgerei in Lostorf SO zu kühlen. Es sind nur wenige Kilometer. Doch weil die beiden Gebäude nicht im gleichen Ort liegen, ist das nicht möglich.
Rein technisch gesehen wäre es möglich, dass sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) über die Gemeindegrenzen hinausgehen. Doch die Politik wollte es anders, damit der Strommarkt nicht liberalisiert wird.
GLP-Präsident Jürg Grossen (56) hatte schon in der Sommersession einen Vorstoss dazu eingereicht. Er wollte den entsprechenden Passus streichen. «Eine solche Einschränkung ist nicht notwendig und beschränkt die Verbraucher unnötig», sagte er gegenüber Blick.
Keine vorschnellen Änderungen
Doch der Bundesrat empfiehlt den Vorstoss nun zur Ablehnung. Das Parlament habe die Möglichkeiten für solche LEGs begrenzt. «Das Parlament einigte sich auf die Grösse der Gemeinde, um diesem Erfordernis auf pragmatische und einfach umsetzbare Weise Rechnung zu tragen.» Ohne die Begrenzung wären überregionale LEGs möglich. Zudem sei es nicht zielführend, die bestehende Regelung schon kurze Zeit, nachdem das entsprechende Gesetz eingeführt wurde, wieder zu ändern.
Nun wird der Vorstoss im Nationalrat besprochen. Die Chancen dort stehen nicht schlecht, auch Nationalräte von SP, Grünen, Mitte und SVP haben ihn unterschrieben. Der Tessiner SP-Nationalrat Bruno Storni (71) hat zudem einen ähnlich lautenden Vorstoss eingereicht.