Darum gehts
- Bund plant strengere Vorschriften für E-Auto-Ladestationen und Veloparkplätze
- Immobilienverband SVIT kritisiert Eingriff in Eigentumsrechte und hohe Kosten
- Vernehmlassung zu den Plänen läuft noch
Mehr E-Autos, mehr Velofahren: So will die Schweiz weniger CO2 ausstossen. Doch bei den Hausbesitzern sorgen die dafür notwendigen Pläne von Bundesrat und Parlament längst nicht nur für Freude.
Die Immobilienbranche wehrt sich gerade gegen neue Regeln, die der Bund vorantreiben will. Konkret geht es um E-Autos und Velos in Miet- und Mehrfamilienhäusern. Der Bund will dabei strengere Vorschriften erlassen.
So sollen Mieterinnen und Mieter quasi das Recht auf eine Ladestation für ihr E-Auto erhalten. Denn nach wie vor sind die Ladeanschlüsse eine Hürde für den Kauf von Elektroautos: In bereits gebauten Mehrfamilienhäusern fehlen sie oft. Künftig sollen Vermieter und Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften eine Ladeinfrastruktur bereitstellen müssen, wenn dies einzelne Mieter fordern.
«Schlimmste Befürchtungen übertroffen»
Dagegen wehrt sich der Verband der Schweizer Immobilienwirtschaft (SVIT) heftig. «Das ist ein Frontalangriff auf die Eigentumsrechte», schreibt er in seinem Newsletter. «Der Entwurf aus Bundesrat Albert Röstis Departement übertrifft die schlimmsten Befürchtungen.» Noch bis am 12. Oktober läuft die Vernehmlassung zu den Plänen des Bundesrates.
Diese gehen auf einen Vorstoss von GLP-Präsident Jürg Grossen (56, BE) zurück. Das Parlament hat diesen im Juni 2025 angenommen. «Bewohnenden von Mehrparteiengebäuden wird der Zugang zu Ladeinfrastruktur heute in vielen Fällen verweigert», hatte Grossen argumentiert. Als Land von Mieterinnen und Mietern seien die Ladestationen aber notwendig, damit die E-Mobilität Fahrt aufnehmen könne.
Für Widerstand sorgen gleichzeitig auch Pläne des Bundesamtes für Strassen (Astra). Dieses will das Handbuch Veloparkierung überarbeiten. Ohne Notwendigkeit würden die «Kosten der Bauherrschaften und letztlich der Miet- und Kaufpreis» verteuert, kritisiert der Verband der Immobilienwirtschaft.
Denn mehrere Massnahmen sind geplant, die mehr Platz für Velos in Mehrfamilienhäusern fordern. So werden Stromanschlüsse für E-Bikes Pflicht, die Zahl der geforderten Veloparkplätze pro Wohnung steigt, ab 20 Autoparkplätzen braucht es laut den Vorschlägen des Bundesamtes neu eine separate Velozufahrt zur Tiefgarage. Und diese Parkplätze dürfen nicht tiefer als im ersten Untergeschoss sein. Nicht zuletzt soll es mehr Platz für Lastenvelos geben. Aus Sicht des SVIT ist dies wegen der Kosten und des Flächenverbrauchs «nicht hinnehmbar». In Stein gemeisselt sind die neuen Vorschriften noch nicht. Auch hier läuft noch die Vernehmlassung.