«Das Schulden-Niveau soll nicht belohnt werden»
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Reform des Eigenmietwerts:«Das Schulden-Niveau soll nicht belohnt werden»

«Schuldenniveau soll nicht belohnt werden»
Bundesrat empfiehlt ein Ja zur Eigenmietwert-Abschaffung

Am 28. September stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Finanzministerin Karin Keller-Sutter präsentiert die Argumente des Bundesrats vor den Medien.
Publiziert: 09:39 Uhr
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Aktualisiert: 11:49 Uhr
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Am 28. September stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

  • Eigenmietwert-Abschaffung: Volk stimmt am 28. September über Systemwechsel ab
  • Parlament einigt sich auf kompletten Wegfall und Kompromiss bei Steuerabzügen
  • Steuerausfall von 1,8 Milliarden Franken, Kantone und linke Parteien dagegen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts bei der Bundessteuer soll Anreize für eine hohe private Verschuldung reduzieren und das Steuersystem vereinfachen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter warb am Freitag im Namen des Bundesrats für die Vorlage des Parlaments.

Die Befürworter des Systemwechsels kritisieren den heute steuerpflichtigen Eigenmietwert als eine ungerechte Abgabe auf Einkommen, die es nicht gebe. Trotzdem scheiterten in der Vergangenheit zahlreiche Versuche, den Eigenmietwert abzuschaffen.

Mindereinnahmen von 1,8 Milliarden Franken

Laut dem Bundesrat ist der neuste Reformversuch ausgewogen. Verschiedene Vorstösse im Parlament seien zuvor gescheitert, weil man «sozusagen den Fünfer und das Weggli» gewollt habe, so Keller-Sutter. Im Gegensatz zu früheren Ansätzen, die weiterhin eine Vielzahl von Steuerabzügen zulassen wollten, beschränke die nun zur Abstimmung kommende Vorlage die Abzüge bei der direkten Bundessteuer auf ein Minimum und schränke damit auch die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen ein.

Welche Folgen der Systemwechsel haben werde, hänge massgeblich vom Zinsniveau ab, erklärte Keller-Sutter. In der aktuellen Situation rechnet der Bund mit Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden von rund 1,8 Milliarden Franken. Ab einem Hypothekarzinsniveau von etwa drei Prozent würden gemäss den Schätzungen hingegen Mehreinnahmen für die öffentliche Hand resultieren.

Für die Steuerausfälle, welche vor allem die Bergkantone befürchten, habe das Parlament eine gute Lösung gefunden. «Gerade wegen der Kantone Wallis, Tessin und Graubünden hat der Nationalrat die Verfassungsänderung ins Spiel gebracht», sagt Keller-Sutter. Ein Ja zur Vorlage würde den Kantonen erlauben, eine besondere Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen zu erheben. Dies soll die wegfallenden Einnahmen zumindest teilweise wettmachen. Ob diese Steuer tatsächlich eingeführt wird, entscheiden die Kantone selber. 

Hohe Schulden werden nicht begünstigt

Wer profitiert von der Vorlage? Ob der Eigenheimbesitzer mit der Abschaffung des Eigenmietwerts besser oder schlechter fahre, hänge von verschiedenen Faktoren ab, sagte Tamara Pfammater, Direktorin der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Etwa davon, wie viele Unterhaltsarbeiten anstehen.

Doch auch die Hypothekarschulden sind relevant. «Diese Reform begünstigt jene Eigenheimbesitzer, die ihre Hypothek weitgehend abbezahlt haben», sagte Keller-Sutter. «Sie begünstigt also nicht, hohe Schulden zu machen.» 

10:34 Uhr

Medienkonferenz beendet

Die Fragerunde ist nun zu Ende, damit ist auch die Medienkonferenz abgeschlossen. 

10:30 Uhr

«Als ich noch jung war...»

Der Bundesrat kämpfe für ein Sparpaket und wolle gleichzeitig eine Vorlage, die Steuerausfälle zur Folge habe, sagt ein Journalist. Wie gehe das zusammen? «Das ist ein momentaner Ausfall und es ist eine übergeordnete Frage für den Bundesrat», so Keller-Sutter. Die Bevölkerung solle das jetzt entscheiden. 

Die Ausfälle würden auch massgeblich vom Hypothekarzinssatz abhängen. «Als ich noch jung war und mit meinem Mann über Wohneigentum gesprochen habe, da kann ich mich an 7, 8 Prozent Hypothekarzinssatz erinnern», so Keller-Sutter. Der Zinssatz sei eigentlich der Treiber der Ausfälle. 

10:21 Uhr

«Schuldniveau soll nicht belohnt werden»

Was bringt diese Reform genau, fragt jemand. «Diese Reform begünstigt jene Eigenheimbesitzer, die ihre Hypothek weitgehend abbezahlt haben», antwortet Keller-Sutter. «Sie begünstigt also nicht, hohe Schulden zu machen.» Diese Vorlage bringe auch eine Vereinfachung in der gesamten Handhabe des Eigentums. «Insbesondere soll das Schuldenniveau nicht belohnt werden.»

«Das Schulden-Niveau soll nicht belohnt werden»
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Reform des Eigenmietwerts:«Das Schulden-Niveau soll nicht belohnt werden»
10:19 Uhr

Wieso soll Bergbevölkerung Ja sagen?

Die Bergkantone fürchteten enorme Ausfälle beim Systemwechsel. Wieso sollte die Bergbevölkerung trotzdem annehmen, fragt eine Journalistin.

«Gerade wegen Wallis, Tessin und Graubünden hat der Nationalrat die Verfassungsänderung ins Spiel gebracht», sagt Keller-Sutter. Die neue Bestimmung gibt den Kantonen die Grundlage, um die Zweitliegenschaften weiterhin zu besteuern. 

10:17 Uhr

Wer profitiert?

«Ob der Eigenheimbesitzer mit der Abschaffung des Eigenmietwerts besser oder schlechter fährt, hängt massgeblich von einzelnen Faktoren ab», sagt Tamara Pfammater, Direktorin der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Etwa davon, wie viele Unterhaltsarbeiten anstehen.

10:14 Uhr

Weniger Aufwand bei der Steuererklärung

Für Steuerbehörden bedeute die Vorlage weniger Aufwand. Sie müssten weniger kontrollieren und die schwierige Schätzung des Eigenmietwerts entfalle. Auch für die Steuerpflichtigen würde der Aufwand verringert. Sie müssten etwa weniger Belege einreichen. 

10:11 Uhr

Wollte «den Fünfer und das Weggli»

Für Bundesrat und Parlament sei bei der Reform entscheidend, dass sie ausgewogen sei. Verschiedene Vorstösse im Parlament seien zuvor gescheitert, weil man «sozusagen den Fünfer und das Weggli» wollte. Sie spricht die Steuerabzüge an, die bei vorherigen Anläufen nicht abgeschafft wurden. 

10:08 Uhr

Mindereinnahmen von 1,8 Milliarden

Keller-Sutter erläutert nun die Auswirkungen der Reform. In erster Linie seien Besitzer von Eigenheimen betroffen. Wie sich die Reform auswirke, sei abhängig von verschiedenen Faktoren, wie etwa dem Hypothekarzinsniveau. 

Auch die Auswirkungen auf die öffentliche Hand sei davon abhängig. Beim aktuellen Referenzzinssatz werden die Mindereinnahmen für die öffentliche Hand auf 1,8 Milliarden geschätzt. Davon entfallen 1,4 Milliarden auf die Kantone.

10:05 Uhr

Kantone können neue Steuer einführen

Den Bedenken der Tourismus soll Rechnung getragen werden, sagt Keller-Sutter. Ein Ja würde den Kantonen erlauben, eine besondere Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen zu erheben. Dies soll die wegfallenden Einnahmen zumindest teilweise wettmachen. Ob diese Steuer tatsächlich eingeführt wird, entscheiden die Kantone selber. 

10:04 Uhr

Bundesrat begrüsst kompletten Systemwechsel

Seit Jahren werde im Parlament breit über die Abschaffung des Eigenmietwerts diskutiert, so Keller-Sutter. Die Vorlage gehe auch auf einen parlamentarischen Vorstoss vom Jahr 2017 zurück. Es ist also keine Vorlage des Bundesrats. 

Der Bundesrat habe damals in der Vernehmlassung der parlamentarischen Initiative den kompletten Systemwechsel verlangt, wie das in der jetzigen Vorlage der Fall ist. Der Eigenmietwert wird also sowohl bei Erst- und Zweitliegenschaften abgeschafft. Zusätzlich werden viele Möglichkeiten für Steuerabzüge abgeschafft.

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