Darum gehts
- Volksabstimmung über Eigenmietwert-Abschaffung am 28. September 2025
- Kantone spielen entscheidende Rolle, Ständemehr erforderlich
- Graubünden: 90 Millionen Franken jährliche Steuereinnahmen durch Zweitwohnungen
Der 28. September 2025 wird ein wichtiger Tag für die Hüslibesitzer. Dann entscheidet das Volk über die Abschaffung des Eigenmietwerts. Eine wichtige Rolle spielen die Kantone. Damit die umstrittene Steuer tatsächlich fällt, braucht es eine Mehrheit beim Volk und den Kantonen, das sogenannte Ständemehr.
Die Konferenz der Kantonsregierungen werden wohl kommende Woche über das Geschäft beraten, wie die Zeitungen von CH Media schreiben. Ein «Nein» der Kantone scheint möglich, so die Zeitungen. Die Diskussion werde auf Antrag der kantonalen Finanzdirektoren geführt. Diese scheinen skeptisch zu sein.
Kantone könnten Geld fehlen
Bereits in der Vernehmlassung äusserten sich verschiedene Kantone gegen die Vorlage. Die Bergkantone verteidigen den Eigenmietwert ebenfalls: Denn dank der Zweitwohnungen in den Bergen fliesst viel Steuergeld in die Kantons- und Gemeindekassen.
«Allein für den Kanton und die Gemeinden in Graubünden sind es 90 Millionen Franken pro Jahr», sagte die Bündner Regierungsrätin Carmelia Maissen (48) vor kurzem gegenüber Blick. «Das muss kompensiert werden. Wir müssen also entweder die Leistungen kürzen, andere Steuern erhöhen oder die neue Steuer auf Zweitliegenschaften einführen.»
All jene, die in einem alten Haus lebten, hätten zudem weniger Anreiz zu renovieren. Dies, weil mit der Abschaffung des Eigenmietwerts keine Steuerabzüge für den Hausunterhalt mehr möglich wären. Die Befürworter der Abschaffung müssen also noch einiges an Überzeugungsarbeit leisten.