Darum gehts
- Wallis plant Einschränkungen für Weihnachtsbeleuchtung zur Reduzierung von Lichtverschmutzung und Energieverbrauch
- Kritik von Gemeinden und Parteien wegen schwieriger Umsetzung und Bürokratie
- Weihnachtsbeleuchtung soll vom ersten Advent bis 6. Januar bis 1 Uhr erlaubt sein
Schon bald ist es wieder so weit: An den Balkonen blinkt und glitzert es, Häuser sind mit Lichtern festlich geschmückt. Die Weihnachtszeit lässt die Herzen von Hobby-Dekorateuren und Kindern höherschlagen.
Im Wallis könnte die Vorfreude einen Dämpfer bekommen: Der Kanton will mit der Revision seines Umweltschutzgesetzes die Lichtverschmutzung sowie den Energieverbrauch senken. Daraus hat sich nun eine regelrechte Weihnachts-Kontroverse ergeben – denn das revidierte Gesetz betrifft auch die Beleuchtung während der Adventszeit, wie der «Walliser Bote» berichtet.
«Explosion der Bürokratie»
So sollen öffentliche und private Beleuchtungen künftig zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens grundsätzlich ausgeschaltet oder zumindest reduziert werden. Weihnachtsbeleuchtung soll nur vom ersten Advent bis zum 6. Januar erlaubt bleiben und höchstens bis 1 Uhr nachts brennen dürfen.
Laut Yves Degoumois von der Walliser Dienststelle für Umwelt handelt es sich hierbei nicht um ein Verbot, sondern um eine Empfehlung, «um die schlafende Bevölkerung sowie die Natur und die nächtliche Landschaft zu respektieren».
Momentan befindet sich das Gesetz erst im Stadium des Vorentwurfs – und stösst im Rahmen der Vernehmlassung auf breite Kritik. Der Walliser Gemeindeverband bemängelt etwa, dass die Umsetzung schwierig sei. Für Gemeinden sei es praktisch unmöglich, Beleuchtungen in privaten Gärten zu kontrollieren und zeitlich zu regulieren.
Heftig reagiert auch die SVP Unterwallis. Das nächtliche «Weihnachtsbeleuchtungs-Verbot» des Kantons bezeichnet sie als «schockierend». Die Partei befürchtet gar eine «Explosion der Bürokratie» sowie Nachbarschaftskonflikte.
Die Mitte Oberwallis kommentiert am Ende ihrer Rückmeldung kurz und knapp: «Bezug zur Praxis fraglich.» Lediglich die SP Oberwallis ist über den Vorschlag erfreut und fordert sogar noch strengere Regeln: Die Lichter sollen bereits um 22 Uhr gedimmt oder ausgeschaltet werden müssen.
Bundesgericht stützte Entscheid
Weihnachtsbeleuchtung hat auch schon in anderen Kantonen für Streit gesorgt – etwa im Kanton Aargau, wo sich sogar das Bundesgericht damit befasst hat. 2013 bestätigte es einen Entscheid des Aargauer Baudepartements, wonach Zierbeleuchtungen ab 22 Uhr auszuschalten seien. Weihnachtsbeleuchtungen dürfen demnach vom ersten Advent bis zum 6. Januar bis 1 Uhr nachts betrieben werden.
Andere Kantone stützen sich auf diesen Entscheid. So wird er etwa in einem Merkblatt des Kantons Schwyz erwähnt. Allerdings lasse sich daraus keine generelle Regelung zur Zulässigkeit der Weihnachtsbeleuchtung ableiten, und somit auch kein gesetzlicher Vollzug. Die Behörden könnten erst Einschränkungen anordnen, wenn im Einzelfall eine Beschwerde eingeht.
Auch Gemeinden können eigene Regeln erlassen. In Bischofszell TG etwa ist seit vergangenem Jahr festgelegt, dass privat beleuchtete Häuser, Balkone und Gärten nur bis 23 Uhr erstrahlen dürfen. Danach müssen die Beleuchtungen bis 6 Uhr vollständig aus bleiben.