Darum gehts
- Italienische Grenzgänger zahlen seit 2024 in beiden Ländern Steuern.
- Ein neuer Grenzgänger musste 2025 rund 30'000 Franken Steuern zahlen.
- 5500 Grenzgänger arbeiten im Wallis, doppelt so viele wie 2016.
Die Schweiz ist ein lukrativer Arbeitsort für Grenzgänger aus allen Nachbarländern. Das lohnt sich für beide Seiten: Die ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter profitieren von guten Löhnen und attraktiver Besteuerung und die hiesigen Unternehmen von günstigen Fachkräften, die im eigenen Land fehlen.
Der Arbeitsverkehr aus Italien erlebt aktuell jedoch einen heftigen Dämpfer: Bisher wurden Gastarbeiter nur in der Schweiz quellenbesteuert – in Italien gar nicht. Als Ausgleich zahlte und zahlt die Schweiz den italienischen Gemeinden einen Anteil aus diesen Steuereinnahmen. Doch seit 2024 gilt die Sonderregelung für neue Grenzgänger nicht mehr. Bleiben die Italiener also der Schweiz bald fern?
Massive Unterschiede zwischen den Grenzgängern
Wie der «Walliser Bote» aufzeigt, haben neue Gastarbeiter mit dem neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien zu Jahresende deutlich weniger Geld im Portemonnaie. Besonders hart trifft es die sogenannten Frontalieri mit Ehepartnerin oder Ehepartner: Sie werden in beiden Ländern automatisch als Zweiverdiener besteuert.
Die Unterschiede verdeutlichen sich in einem Beispiel: Die Gastarbeiter Domenico* und Carlo* verdienen hierzulande beide knapp über 80’000 Franken brutto inklusive Feriengeld, 13. Monatslohn, Gratifikation, Kinderzulagen und Feiertagsentschädigungen.
Doch weil Domenico neuer Grenzgänger ist und zudem seine Frau in Italien arbeitet, musste er letztes Jahr rund 30'000 Franken Steuern bezahlen. Bloss 5731 Franken davon fielen in der Schweiz als Quellensteuer an.
Franzosen zahlen nur einmal Steuern
Zum Vergleich: Der «alte» Grenzgänger Carlo, der in derselben familiären Situation wie Domenico ist, musste 2025 bloss 2617 Franken abgeben – alles davon in der Schweiz. Auch für Carlo wird es aber nicht dabei bleiben: Ab 2033 fallen auch die bisherigen Grenzgänger unter das neue Regime.
Mit dieser Doppelbesteuerung steht Italien nicht alleine da: Auch ihre Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland werden sowohl in ihrer Heimat als auch hierzulande besteuert. Im Wallis sind jedoch vor allem auch französische Gastarbeiter im Fokus: Sie zahlen nur in ihrem Heimatland. Die Kantone erhalten im Gegenzug einen Anteil ausbezahlt.
Nur der Kanton Genf handhabt es umgekehrt: Dort fällt – wie bis anhin auch für Italienerinnen und Italiener – eine Quellensteuer in der Schweiz an. Der Grenzkanton muss im Gegenzug 3,5 Prozent der jährlichen Bruttolohnsumme der Grenzgänger an die französischen Nachbarn abdrücken. 2025 erreichte die Summe einen neuen Rekordstand.
Gewerkschaft zeigt sich optimistisch
Im Wallis drückt sich der Wegfall des italienischen Sonderstatus bereits aus: Während die Anzahl Grenzgängerinnen und Grenzgänger in den letzten zwei Jahren zwar weiter fleissig anstieg, stagnierte sie laut Zahlen von Travailsuisse bei den Italienerinnen und Italienern.
Grund zur Sorge? Die Gewerkschaft Unia wiegelt ab: Die Schweiz bleibe für die Italienerinnen und Italiener trotz der Doppelbesteuerung attraktiv – unter anderem aufgrund der höheren Renten und den beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.
*Name geändert